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Geschrieben von desireekk am 01.09.2016, 21:11 Uhr

Standesbeamte hier? Namensrecht nach Heirat im Ausland...

Danke soweit schon Mal,

es geht hier weder um Kinder (es gibt keine gemeinsamen) noch darum ob die Ehe "anerkennungswürdig" (generell) ist, denn das ist sie weil in USA geschlossen.
Somit ist sie auch in D gültig, auch wenn offiziell keiner davon in D weiß, weil behördlich nicht registriert/bekannt gemacht.

Die Frage ist und bleibt:
welchen Namen verwendet man im offiziellen Schriftverkehr dann in D? Finanzämter, Gerichte, etc.

Danke nochmal und VG

D

 
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