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Geschrieben von fritzi3 am 16.02.2023, 9:24 Uhr

Rückstellung Schulkinder

Hier gibt es extrem wenige Kindergärten, die noch echte Halbtagsplätze (sprich 4-5 Stunden Kindergarten, also z.B. 8-12 Uhr oder 8-13 Uhr) anbieten.
Die meisten haben verpflichtende Kernzeiten von 8-14 Uhr oder 8-15 Uhr. Das ist wesentlich länger als die Unterrichtszeit in der 1. Klasse.
Das verpflichtend zu machen ist gerade für Kinder, die eher scheu sind und sich in der Gruppe nicht so wohl fühlen, dass sie z.B. ohne Probleme ein richtiges Mittagessen einnehmen, fatal.

Ein anderes Problem haben Eltern, die nachmittags arbeiten. Wenn sie ihr Kind noch irgendwann sehen wollen, bleibt eigentlich nur individuell organisierte Tagesmutterbetreuung. Ein Bericht der Tagesmutter würde aber wahrscheinlich auch nicht ausreichen für die Rückstellung.

Hier in Bayern können seit 2 Jahren die Eltern ihre Kinder die zwischen 1.7. und 30.9. geboren sind, einfach so zurückstellen, ohne dass das irgendjemand absegnen muss.
Für weitergehende Rückstellungen hat man, soweit ich weiß, eine Begründung vorzulegen, die dann geprüft wird. Abgesehen von Kindern mit Behinderung kenne ich keinen Fall, in dem die Rückstellung abgelehnt wurde.

 
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