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Geschrieben von netteKlarinette am 15.02.2023, 21:33 Uhr

Rückstellung Schulkinder

Ja, witzig, das stimmt, es kommt auf die Formulierung im Schulgesetz und auf das Bundesland an.

Habe eben gegoogelt, ob ich einen Denkfehler habe, aber für Niedersachsen zB liege ich richtig.

In Niedersachsen ist es aber unerheblich, weil man da gsd ab dem 30.6. frei wählen kann, ob man einschulen will oder nicht. Ohne Gutachten und ohne Attest etc.

https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Region-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche/Dezernat-Soziale-Infrastruktur/Fachbereich-Jugend/Team-Tagesbetreuung-für-Kinder/Sprach-und-Projektförderung-in-Kindertagesstätten/Sprachstandsmonitoring-im-Jahr-vor-der-Einschulung/Monitoringverfahren/1.-Schulanmeldung

 
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