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Geschrieben von germanit1 am 27.02.2016, 11:16 Uhr

rechtliche Frage Wohneigentumsrecht

Ich versteh das jetzt so:

In Deinem Fall geht eine Kuendigung wohl erst nach dem Tod des ehem. Berechtigten.

Der Mieter muss der Kuendigung nicht zustimmen. Er fragt den Eigentuemer, ob der ihm kuendigen moechte und stellt ihm eine Frist. Wenn ja, kann der Eigentuemer dem Mieter nur bis Ende dieser Frist kuendigen.

Vielleicht hat ja jemand anderes hier mehr Ahnung.

 
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