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von DecafLofat  am 29.11.2013, 12:57 Uhr

Rat erbeten - evtl. Essstörung einer Kollegin

du hast, wenn es dir auffällt, wenn du nicht der vorgesetzte bist, gar nix anzusprechen. du kannst deine beobachtungen evtl eurem gemeinsamen vorgesetzten mitteilen, der ag hat in gewisser weise eine fürsorgepflicht, aber wenn sie schulterzuckend "nö" sagt, was hast du dann gewonnen?
spannend fnde ich den satz, dass es dich in soweit betrifft, weil sie sich ja nciht weiterentwickelt, fehler macht die du dann ausbadest/rechtfertigen musst/mitträgst. mal ab von deiner vermutung, was würdest du in diesem fall - wenn sie augenscheinlich "gesund" wäre, machen, wenn die kollegin für dich nicht den anschein einer essstörung hat?
btw, es gibt noch so viel mehr da draussen als anorexie/bulemie... google mal nach orthorexie. das aber nur falls es dich interessiert, als AUFHÄNGER für ein gespräch würde ich das niemals nicht verwenden. nicht als kollege.

 
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