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Geschrieben von Sille74 am 18.11.2017, 19:13 Uhr

Pressemitteilung des Frankfurter Landgerichts

Mit welcher (juristisch korrekten) Begründung soll das Urteil denn aufgehoben werden? Es ist völlig normale und KORREKTE Rechtspraxis, dass bei Fällen mit internationalen Bezug gesagt wird, es sei für eine Partei nicht zumutbar, gegen geltendes Recht des eigenen Staates zu verstoßen. Wenn das dann (vermehrt) zu unbefriedigenden Ergebnissen führt, kann oder muss man in der Tat überlegen, wie man das ZUKÜNFTIG verhindern kann. Dafür braucht's evtl. Gesetzesänderumgem oder sogar neue Gesetze.
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Man kann ja durchaus die Flüchtlingspolitik Merkels kritisieren bzw. kritisch sehen. Keine Frage. Zu jenen, sie das tun, gehöre ich selbst .... Aber die Aussage: "Man kann nicht, selbst wenn Jahrzehnte dazwischen liegen, Millionen Juden töten, um danach Millionen ihrer schlimmsten Feinde kommen zu lassen." Also ganz ehrlich, das ist NUR dämlich!

Man kann kritisieren, dass man so viele hat kommen lassen (also die Millionen ...), man kann kritisieren, dass man dabei die Kontrolle verloren hat und Terroristen und sonstiges Gesocks hereingelassen hat, während es womöglich die tatsächlich und am schlimmsten Betroffenen gar nicht herschaffen ... Aber DIESE Verknüpfung ist so doch Quatsch! Wenn man jetzt mal davon ausgeht, dass die Mehrzahl der Gedlüchteten tatsächlich aufgrund von Krieg und ggf. auch Verfolgung zu uns kommt, soll man denen dann wirklich sagen: " Ihr könnt nicht zu uns kommen, wir haben vor über 60 Jahren viele Juden getötet und Ihr als Muslime (jeder einzelne von Euch als Individuum ausnahmslos) seid heute deren Feinde. Also verreckt in Eurem Heimatland."

 
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