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Geschrieben von Moneypenny77* am 05.03.2007, 21:57 Uhr

@Pflaumenmus

Kleiner Tip in dem Fall:

wir haben das so gemacht, daß die Kinder im Fall der Fälle noch einen Vermögensverwater (anderer Pate) haben, der sich bis zum Ende ihrer Ausbildung bzw. zum Ende des 25. Lebensjahres, um alle finanziellen Belange kümmert. Damit ist Sorgerecht und Vermögen ganz klar getrennt, der Sorgeberechtigte bekommt einen "angemessenen" monatlichen Unterhalt für die Kinder, von dem er alles zu bestreiten hat, vom Vermögensverwalter. Damit wollen wir sicherstellen, daß das für die Kinder angelegte Geld wirklich dem zu Gute kommt, wofür es vorgesehen war, nämlich eine anständige Ausbildung. Den Kindern ist darüber beizeiten auch schriftlich Rechenschaft abzulegen, was mit ihrem Erbe passiert ist.

 
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