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Geschrieben von Moneypenny77* am 05.03.2007, 11:40 Uhr

nee...

Unabhängig davon nimmt man ja in der Regel nicht jeden Dahergelaufenen als Paten, so daß das mitunter durchaus deckungsgleich sein kann. Sollten z.B. auch die Paten da Sorgerecht beim JA beantragen wenn kein Testament vorliegt, würde das sicher auch für sie sprechen.

Bei uns ist es aber so, daß die Paten unseres großen Sohnes beide Ausscheiden, wegen ihrer Partner und wegen ihrer "Einstellung" zu so einigen Dingen. Aber einer der vier Paten unseres kleinen Sohnes soll das Sorgerecht bekommen, mit der "Auflage" für alle anderen Paten, ihn zu unterstützen!

 
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