Geschrieben von Lusil am 05.03.2007, 11:08 Uhr |
Sorgerecht, wenn beide Eltern sterben?
Hallo,
vielleicht weiß das jemand von Euch: Wer kann das Sorgerecht beantragen, wenn beide Elternteile sterben und kein Testament besteht, in dem der Vormund in so einem Fall genannt wurde.
Dürfen das die Großeltern, die auch schon über 60 Jahre alt sind? Wir hatten letztens so eine Diskussion und jemand meinte, man darf nicht älter als 40 Jahre alt sein, wenn man das Sorgerecht dann möchte.
Was stimmt?
Gruß Claudia
Keine Ahnung, ...
Antwort von Trini am 05.03.2007, 11:14 Uhr
aber die Grenze 40 stimmt bestimmt nicht.
Über 40 darf man kein BABY mehr adoptieren. Da bin ich sicher. Außer man ist/war Bundeskanzler.
Ich jhätte übrigens ein Problem bei der Festlegung der Personensorge. Deswegen haben wir auch keine Regelung getroffen.
Werder meine deutlich demente Schwiegermutter noch meine Eltern könnten unsere Jungs bewältigen und da wir beide Einzelkinder sind, bleibt dann wohl nur "Vater Staat".
Trini
Re: Sorgerecht, wenn beide Eltern sterben?
Antwort von two_kids am 05.03.2007, 11:18 Uhr
wenn nicht hinterlassen wurde, zu wem die kinder kommen sollen, entscheidet dies das jugendamt. die großeltern dürfen nicht älter als 75 jahre alt sein und gesund. ist das kind noch klein und die großeltern um die 70 jahre, ist es auch sehr unwahrscheinlich, dass das kind zu den großeltern kommt. empfindet das jugendamt niemanden in der familie als geeignet, kommt das kind in eine pflegefamilie oder ins heim.
dies kann allerdings auch passieren, wenn die eltern vorher festlegen, wer das kind aufnimmt. nämlich dann, wenn das jugendamt meint, dass der wille der eltern nicht der richtige war.
lg two_kids
Re: Sorgerecht, wenn beide Eltern sterben?
Antwort von Moneypenny77* am 05.03.2007, 11:22 Uhr
Das Sorgerecht beantragen kann erstmal jeder, das JA entscheidet dann, wer es zugesprochen bekommt. Gibt es einen hinterlegten und am besten noch begründeten diesbezüglichen Willen der Eltern, wird dieser natürlich in die Entscheidung mit einbezogen.
Da es bei uns eher so wäre, daß sich die ganze Familie um die Kinder prügeln würde, wir aber mit niemandem so wirklich "glücklich" wären, haben wir unseren Wunsch festgelegt und auch geschrieben, warum die einzelnen Familienmitglieder für uns nicht in Frage kommen. Wird denen wenig gefallen, wenn sie es hören müssen, war uns aber egal ;-)
@Moneypenny77*
Antwort von two_kids am 05.03.2007, 11:29 Uhr
der festgelegte muss es aber vorher auch wissen und zustimmen.
lg two_kids
Re: Sorgerecht, wenn beide Eltern sterben?
Antwort von sprotte am 05.03.2007, 11:31 Uhr
Hallöchen,
wenn das Kind getauft wurde, sind es dann nicht die Paten, die das Sorgerecht bekommen?
Ansonsten, die von den Eltern bestimmten Personen.
lg
Re: @Moneypenny77*
Antwort von Moneypenny77* am 05.03.2007, 11:32 Uhr
Klar, das setze ich natürlich voraus... Der würde blöd gucken: Überraschung, Du hast zwei Freunde weniger, aber dafür zwei Kinder!
Re: Sorgerecht, wenn beide Eltern sterben?
Antwort von Moneypenny77* am 05.03.2007, 11:33 Uhr
Nein, die Paten haben die Aufgabe, die christliche Erziehung des Kindes zu fördern, nicht mehr und nicht weniger.
Genau!!
Antwort von Trini am 05.03.2007, 11:35 Uhr
Sonst würde man wohl kaum noch Paten finden.
Trini
nee...
Antwort von SusanneZ am 05.03.2007, 11:37 Uhr
...da es immer 2 Paten sind, schon gleich gar nicht. Es ist eine interne familiäre Absprache, dass die Taufpaten für das Kind da sein sollen (obwohl die meisten dies eher nur auf die Glaubensvermittlung schließen) - zumindest einer der beiden. Aber automatisch läuft das nicht, nur weil sie Paten sind. Sie müssen genauso einen Antrag stellen und auch hier ist es besser, die Eltern legen es schriftlich fest, wer das Kind im Zweifel bekommen soll.
LG
Re: nee...
Antwort von Moneypenny77* am 05.03.2007, 11:40 Uhr
Unabhängig davon nimmt man ja in der Regel nicht jeden Dahergelaufenen als Paten, so daß das mitunter durchaus deckungsgleich sein kann. Sollten z.B. auch die Paten da Sorgerecht beim JA beantragen wenn kein Testament vorliegt, würde das sicher auch für sie sprechen.
Bei uns ist es aber so, daß die Paten unseres großen Sohnes beide Ausscheiden, wegen ihrer Partner und wegen ihrer "Einstellung" zu so einigen Dingen. Aber einer der vier Paten unseres kleinen Sohnes soll das Sorgerecht bekommen, mit der "Auflage" für alle anderen Paten, ihn zu unterstützen!
kleiner nachtrag
Antwort von Sassi1 am 05.03.2007, 11:46 Uhr
ist ja schon viel gesagt worden. i. a. wird das sorgerecht aber niemandem mehr erteilt, der das rentenalter erreicht hat. ab ca. 65 sieht's da ganz schlecht aus, nicht erst ab 70 oder 75.
man sollte auf jeden fall eine vorsorgetestament bei einem notar, jugendamt o. ä. hinterlegen.
lg
@Sassi1
Antwort von two_kids am 05.03.2007, 12:08 Uhr
es gibt gesetzestexte, da ist das höchstalter auf 75 jahre festgesetzt.
lg two_kids
@SusanneZ - wieso immer zwei paten???
Antwort von two_kids am 05.03.2007, 12:09 Uhr
unsere kinder haben jeweils nur einen paten.
lg two_kids
Re: @SusanneZ - wieso immer zwei paten???
Antwort von Trixi1310 am 05.03.2007, 12:51 Uhr
Unsere Tochter hat 4 Paten. Du kannst so viele Paten nehmen wie du lustig bist. Zumindest in der Evangelischen Kirche. Der Pfarrer bei meinen Eltern hat 8 Taufpaten.
lg trixi
@two-kids
Antwort von Buschelhuhn am 05.03.2007, 12:52 Uhr
Bei uns waren es sogar jeweils 3 Paten, als ich damals getauft wurde (Habe noch 3 Geschwister, die auch immer 3 Paten haben)
:-))))
Also stimmt Susannes Aussage nicht, dass es immer 2 sind
LG Buschel
ich kenne das nur so...
Antwort von SusanneZ am 05.03.2007, 13:10 Uhr
...allerdings kenne ich auch nur christliche. Vielleicht kann man auch mehrere Paten nehmen, aber in der Familie und bei Freunden wurden bisher generell 2 Paten bestimmt.
Es ändert ja aber nix daran, dass dies keine rechtswirksamen Auswirkungen auf die Entscheidung des JA hat.
LG
Paten eintragen lassen, hat nichts mit Religion zu tun o. t.
Antwort von *Aquilina* am 05.03.2007, 13:20 Uhr
.
Echt? Ich dachte, man kann nur bei der Taufe Taufpate werden.
Antwort von wassermann63 am 05.03.2007, 13:22 Uhr
Oder gibt es auch "weltliche" Paten?
Lg
JAcky
Re: Echt? Ich dachte, man kann nur bei der Taufe Taufpate werden.
Antwort von *Aquilina* am 05.03.2007, 13:26 Uhr
Hallo,
hier mal die andere Art Pate zu werden, ohne Kirche:
Kinderpatenschaft ohne Taufe
Da traditionell zwei wichtige Aufgaben der Paten darin bestehen, das Patenkind in seiner menschlichen Entwicklung zu begleiten und für dieses Kind im Falle des frühen Todes der Eltern zu sorgen, werden auch in nicht-christlichen Gemeinschaften oft Paten bestellt.
Dies ist in Deutschland z.B. bei freireligiösen Gemeinden (anlässlich der „Lebensweihe“) oder beim Humanistischen Verband (anlässlich der „Namensfeier“) fakultativ vorgesehen. Die Bedeutung einer solchen Patenschaft hängt dann von der Rolle ab, die die Paten gegenüber dem Kind tatsächlich einnehmen. Genau wie bei einer Taufpatenschaft können die Paten von der entsprechenden Weltanschauungsgemeinschaft im Stammbuch der Familie vermerkt werden.
>>>Oft kann man in der Patenschaft vermerken, das die Paten im Falle des Todes der Elternteile/des Elternteils für das Sorgerecht übernehmen und das Kind groß ziehen.
LG Cathy
Re: Die Taufpaten?
Antwort von famisa am 05.03.2007, 14:27 Uhr
zum Beispiel - früher zumindest wurden die Taufpaten nicht nur bestimmt um dem Kind ev. eine "bessere" Zukunft zu sichern sondern auch, um die Gewissheit zu haben, dass die Kinder gut versorgt sind, wenn die Eltern unerwartet sterben...
Ich glaube, die Großeltern haben auf jeden Fall das Recht, das Sorgerecht zu beantragen, allerdings müssen sie in der gesundheitlichen Verfassung sein...
LG Mi
Re: Sorgerecht, wenn beide Eltern sterben?
Antwort von manuschatz am 05.03.2007, 18:24 Uhr
Hi Claudia,,,
das Sorgerecht geht erstmal an die Großeltern auch wenn sie über 60 sind, mit der Geburt unserer Tochter haben wir ein Testament gemacht, wo das alles festgelegt würde, ist in mein Augen immer das besste,,,
Manu
Re: Echt? Ich dachte, man kann nur bei der Taufe Taufpate werden.
Antwort von pflaumenmus am 05.03.2007, 21:06 Uhr
hallo
es ist zwingend notwendig, wenn man rechtlich auf der sicheren seite sein will, das dieser sog. "letze" wille bei einem ra in schriftlicher form niedergelegt wird - dies haben wir auch gemacht - da lt. telef. aussage des jugendamtes die eigenen eltern/großeltern oder geschwister nicht automatisch das sorgerecht erhalten
mfg
pflaumenmus
es war irgendwie eine unangenehme situation aber so fahren wir auf der sicheren seite zumal - sorry wenn es überheblich klingen sollte - das ist nicht beabsichtigt - einiges zum erben da ist
Re: Sorgerecht, wenn beide Eltern sterben?
Antwort von suermel am 05.03.2007, 21:24 Uhr
Ich dachte immer dafür sind die Patenonkel und Patentante da, also das die in solchen Situationen, das Sorgerecht übernehmen, darum sind die doch auch bei der Taufe als Taufzeuege dabei.Ich habe deshalb gezielt ausgesucht wer dafür in Frage kommt.
silvia
Re: Sorgerecht, wenn beide Eltern sterben?
Antwort von pflaumenmus am 05.03.2007, 21:31 Uhr
hallo
rechtlich gesehen hast du dich leider getäuscht - die patenschaft in der kirche hat auf die rechliche situation bzw. auf das sorgerecht keine auswirkung
mfg
pflaumenmus
Frage dazu
Antwort von chrispi am 05.03.2007, 21:35 Uhr
Bekommen wirklich die Großeltern automatisch ds Sorgerecht? Wir wollen das nämlich auf gar keinen Fall!!!! Zu meinen Eltern habe ich schon seit Jahren keinen Kontakt mehr - hätten die überhaupt ein Mitspracherecht, wenn wir beide versterben sollten? Das wäre nämlich ziemlich mistig. Unser Söhnchen kennt die aber doch kaum! Hätten die dennoch etwas mitzubestimmen?
Lg
Chrispi
Re: Frage dazu
Antwort von pflaumenmus am 05.03.2007, 21:52 Uhr
hallo
ganz klar - nein - man kümmert sich zwar darum ob noch nahe verwandte vorhanden sind aber auch im falle der eltern wie alt dieses sind usw.
mfg
pflaumenmus
wie schon oben bereits erwähnt rechtlich seit ihr auf der besten seite wenn ihr es vorher festlegt
@Pflaumenmus
Antwort von Moneypenny77* am 05.03.2007, 21:57 Uhr
Kleiner Tip in dem Fall:
wir haben das so gemacht, daß die Kinder im Fall der Fälle noch einen Vermögensverwater (anderer Pate) haben, der sich bis zum Ende ihrer Ausbildung bzw. zum Ende des 25. Lebensjahres, um alle finanziellen Belange kümmert. Damit ist Sorgerecht und Vermögen ganz klar getrennt, der Sorgeberechtigte bekommt einen "angemessenen" monatlichen Unterhalt für die Kinder, von dem er alles zu bestreiten hat, vom Vermögensverwalter. Damit wollen wir sicherstellen, daß das für die Kinder angelegte Geld wirklich dem zu Gute kommt, wofür es vorgesehen war, nämlich eine anständige Ausbildung. Den Kindern ist darüber beizeiten auch schriftlich Rechenschaft abzulegen, was mit ihrem Erbe passiert ist.
Re: @Pflaumenmus
Antwort von pflaumenmus am 05.03.2007, 22:32 Uhr
hallo
merci/danke -
wir haben dies bereits beachtet
mfg
pflaumenmus :-))
P.S.: alleine schon aus dem grund, das sich gewisse leute nicht zu früh freuen
Re: Sorgerecht, wenn beide Eltern sterben?
Antwort von baffy am 06.03.2007, 9:39 Uhr
Frag doch mal bei Frau Bader an.
LG baffy