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Geschrieben von Hashty am 19.03.2023, 22:50 Uhr

P.S.

Natürlich vorher gemeinsam eine genaue Abnahme vornehmen. Denn der Mieter, in euerm Fall der Kreis, muss den Wohnraum selbstverständlich genauso wieder zurück geben, wie er zu Anfang des Mietverhältnisses vorhanden war.
Das ist bei anderen Mietern auch nicht anders. Und beim Kreis oder der Kommune kannst du dich da eher drauf verlassen, als bei Privatmietern.

 
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