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Geschrieben von Benedikte am 22.02.2013, 22:12 Uhr

offiziell will ich es gar nicht wissen

ob er den Hund hat oder nicht. Ich halte mich eisern gutglaeubig.

Wenn ich es offiziell weiss, muesste ich entweder kuendigen oder ihn zur Abschaffunf zwingen was beides laestig ist, aerger macht und offenes Ergebnis hat.

Wenn er ihn hat und es nicht offiziell ist, kann theoretisch alles gut gehen und sich keiner beschweren, dann ist es mir auch halbwegs recht.

Und wenn sich einer beschwert, muss und kann ich ran. Bis dahin aber stelle ich mich tot.

Einzig offen ist, dass der Hund Schaeden verursacht, die ich nicht ersetzt erhalte. Aber auch das ist insofern nicht so ganz dramatisch als ich die Wohnung vor zwoelf Jahren das letzte Mal habe ueberarbeiten lassen mit neuen Boeden und so. Inzwischen haben da aber wohl zwei Kettenraucher gewohnt und der Makler sagte mir, dass ich fuer gute Mieter da was dran tuen sollte. Nicht heute oder morgen.

Von daher/ ich wills gar nicht genau wissen.

Aber wenn was kommt, berichte ich.

Dank der Nachfrage

Benedikte

 
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