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Geschrieben von Jeckyll am 28.08.2013, 20:09 Uhr

Notfall im Sinne, dass JETZT ein Sanitätsfachmensch kommt???

und der Vermieter diese Kosten tragen muss? Kann mir vorstellen, dass er den Notfall oder Nachtzuschlag für diese Reparatur nicht zahlen muss. Die Notdurft kann man ja mit Wasser aus einem Eimer hinunterspülen. Solange nicht verstopft ist geht dass ja genau so gut wie spülen. Ist halt umständlich.
Notfall wäre es wenn man nicht spülen könnte, also zB Wasserablauf verstopft ist oder gar Wasser im Wc steht oder irgendwo austritt.

Von dem her würde ich eine Sanitärfirma anrufen, für morgen oder spätestens Freitag einen normalen Reparaturtermin machen und fertig.

Jeckyll

 
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