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Geschrieben von luvi am 19.02.2014, 23:29 Uhr

Nachtrag

Wenn ich mich recht erinnere, beträgt die Frist, in der man den Gutschein bei Jochen Schweizer einlösen muss 1 Jahr, beim Anbieter direkt 2 Jahre.

Ob das nur bei meinem Bekannten (Anbieter) so ist, kann ich nicht sagen.

Es hängt auch von der Aktivität ab, wie viel Vorlaufzeit man braucht.
Ballon-Fahren z.B. hängt vom Wetter ab, und wird kurzfristig (am selben Tag) eingeteilt.
Andere Aktivitäten können schon Wochen voraus gebucht werden.

Luvi

 
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