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Geschrieben von Hannehoch6 am 16.12.2011, 11:04 Uhr

miese Kollektivstrafen

naja, die Kollektivbestrafung hat wohl schon vorher keine Wirkung gezeigt. Wurden eigentlich Alternativen hierfür von der Lehrerin angeboten? Wurde vorher die Maßnahme angedroht?

Eine schlechte Benotung ist in diesem Zusammenhang nicht zulässig. Hier werden alle KInder auf die Ebene des "gestörten, asozialen Gesocks" gestellt.
Den Kindern werden keine Alternativen angeboten oder hinreichend geschult, wie mit "Tätern" umgegangen werden sollte.

Der positive Lerneffekt solcher Maßnahmen ist gleich null und alle werden über einen Kamm geschert. Mein erster Gang nach einer solchen Maßnahme wäre der Weg zum Direktor, um dort die Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrerin in Erwägung zu ziehen .

 
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