Geschrieben von Maximum am 19.11.2012, 12:32 Uhr |
Mache ich mich damit strafbar? Arbeitgeber warnen
unbedingt mit der Polizei reden wie da vorgegangen wird.Das wird solange dermaßen vertraulich behandelt bis alles bewiesen wird.Die Kinder werden psychologisch befragt oder per Videoaufnahmen der Polizei überwacht.Erst wenn der den Kindern zu nahe kommt greifen die ein...die sitzen wenn er Dienst hat irgendwo im Abseits.
Ich habe mal eine Gerichtsverhandlung erleben dürfen(in meiner Ausbildung im Sinne des Betreuungsrechts) daher kenne ich den ungefähren Ablauf.Die Falle schnappt wirklich erst zu wenn genug Beweise da sind.Die Polizei darf videotechnisch überwachen...der Arbeitgeber nicht.
- Mache ich mich damit strafbar? Arbeitgeber warnen - HBS-MR 19.11.12, 0:27
- Re: Mache ich mich damit strafbar? Arbeitgeber warnen - SchwesterRabiata 19.11.12, 0:35
- Re: Mache ich mich damit strafbar? Arbeitgeber warnen - Christine70 19.11.12, 5:52
- Re: Mache ich mich damit strafbar? Arbeitgeber warnen - Sternspinne 19.11.12, 6:57
- Re: Mache ich mich damit strafbar? Arbeitgeber warnen - Häsle 19.11.12, 9:03
- Re: Mache ich mich damit strafbar? Arbeitgeber warnen - Maximum 19.11.12, 12:32
- Re: Mache ich mich damit strafbar? Arbeitgeber warnen - Hannehoch6 25.11.12, 4:36
- Re: Mache ich mich damit strafbar? Arbeitgeber warnen - SchwesterRabiata 19.11.12, 0:35
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