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von Leena  am 29.07.2016, 23:19 Uhr

@ Leena

Steht doch auch da: "Für den Steuerklassenwechsel bei Ehegatten bzw. Lebenspartnern ist weiterhin eine formelle Antragstellung erforderlich und der beantragte Steuerklassenwechsel erst ab dem Beginn des Monats wirksam, der auf die Antragstellung folgt."

Antragstellung in diesem Sinne ist "Einwurf beim Finanzamt", also ja wohl dann morgen... und damit noch Juli.

 
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