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Geschrieben von Kelly22 am 23.07.2015, 12:27 Uhr

Kurzfristiger Minijob - Frage!

Kann mir von Euch jemand erklären, was es mit dem "kurzfristigen Minijob" auf sich hat?
Ich bin Familien-krankenversichert mit meinem Mann und habe bereits einen 450 Euro-Job.
Jetzt hätte ich die Möglichkeit, über den Sommer einen zusätzlichen Job zu bekommen. Beim kurzfristigen Minijob darf man ja 3 Monate oder 70 Tage arbeiten. Wirkt sich das steuerlich aus?
Ich hatte vor 2 Jahren meinen Minijob schon mal auf halbtags aufgestockt und bekam dann eine saftige Steuernachzahlung
Irgendwie ist es schon ein wenig ungerecht... da möchte man mit 3 - allerdings nicht mehr ganz kleinen - Kindern mehr arbeiten und bekommt nur Steine in den Weg gelegt....

 
6 Antworten:

Re: Kurzfristiger Minijob - Frage!

Antwort von Christine70 am 23.07.2015, 12:46 Uhr

soweit ich weiß darf man zweimal im jahr, also zwei Monate, über 450 euro verdienen ohne daß es steuerliche konsequenze hat. bei drei monaten muß ein monat versteuert werden. so wurde mir das mal erklärt.

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Re: Kurzfristiger Minijob - Frage!

Antwort von Nikas am 23.07.2015, 13:00 Uhr

Die Anzahl der Kinder entscheidet nicht über das Steuerzahlen.

Aber schlags doch mal dem Seehofer in Bayern vor. Der ringt grade um Fassung und ums Ansehen bei den Wählern. "Steuerbefreite Mehrfachmütter" wäre ein tolles Schlagwort und nicht gar so hirnlos wie der Amherdbleibzuschuss.

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Re: Kurzfristiger Minijob - Frage!

Antwort von Morla72 am 23.07.2015, 13:02 Uhr

Wieso Steine? Du musst halt deinen Lohn ab einer gewissen Grenze versteuern. Das hat doch mit Steinen in den Weg legen nichts zu tun?

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Re: Kurzfristiger Minijob - Frage!

Antwort von Christine70 am 23.07.2015, 13:09 Uhr

ich weiß was sie damit sagen will und ja, ich gebe ihr sogar recht damit.

Ich selber habe auch einen Minijob, und wir haben uns vom Steuerberater schon mehrfach durchrechnen lassen, wieviel ich verdienen müßte, daß es sich überhaupt lohnt, einen vollzeitjob anzunehmen. bei mir wäre es so, daß ich längere wege auf mich nehmen müßte, also einen zweitwagen bräuchte, der ja bekanntlich Geld kostet. die größte ausgabe wäre der Sprit.
Dann müßten wir in eine andere Lohnsteuerklasse wechseln, so daß wir mehr steuern zahlen müßten.
Wir kamen damals zu dem Ergebnis, dass ich mindestens 2000 Eur brutto verdienen müßte, daß genug hängenbleibt. und solche jobs gibt es hier leider im umkreis für Frauen nicht.

Deshalb bleib ich in meinem Minijob, hab das geld cash auf der Hand und brauch kein zweites Auto. Ich denk, DAS meinte sie damit

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Re: Kurzfristiger Minijob - Frage!

Antwort von Kelly22 am 23.07.2015, 13:11 Uhr

Danke, Christine70, genau DAS meinte ich damit Ist exakt dieselbe Situation.

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Re: Kurzfristiger Minijob - Frage!

Antwort von Conny3333 am 23.07.2015, 20:37 Uhr

Du darfst bei dieser Variante maximal 70 Tage in einem Jahr arbeiten, dass das Gehalt steuerfrei bleibt. Dabei ist die Verdiensthöhe egal. D.h. wenn Du über den Sommer die Möglichkeit hättest zu arbeiten könntest Du bei deinem Midi-Job auch über 450 Euro verdienen. Wie gesagt, wichtig ist dass Du die 70 Tage in 12 Monaten nicht überschreitest bei einem zweiten Job.

Lg

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