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Geschrieben von Curly-Cat am 21.07.2015, 18:13 Uhr

Hoher Haftpflichtschaden

Hallo,

mein Kind hat einen Haftpflichtschaden im 5-stelligen Bereich verursacht, kann mir jemand sagen, ob die Versicherung da wirklich bezahlt? Seit die Schadenhöhe bekannt ist, hab ich Bauchschmerzen deswegen... :/

Danke und Gruß von Cat

 
17 Antworten:

Re: Hoher Haftpflichtschaden

Antwort von Lixmama am 21.07.2015, 18:21 Uhr

Hallo,
ich kenn ja die genauen Umstände nicht...aber bei uns hat die Haftpflicht auch schon mal zahlen müssen und auch problemlos gezahlt. Meine Tochter hatte im Urlaub mit ihrem Rad ein parkendes niegelnagelneues hochwertiges Auto gerammt und einen wirklich bösen Lackschaden produziert...aber zum Glück haftpflichtversichert ;-)

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Re: Hoher Haftpflichtschaden

Antwort von lilly1211 am 21.07.2015, 18:22 Uhr

was ist denn passiert?

es wird im detail drauf ankommen was du wie schreibst. gerne pn.

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Re: Hoher Haftpflichtschaden

Antwort von Bookworm am 21.07.2015, 18:35 Uhr

Kommt drauf an,auf die Situation, das Alter des Kindes, den Ort usw.

Meist versuchen Versicherungen erstmal NICHT zu zahlen...

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Re: Hoher Haftpflichtschaden

Antwort von Jana287 am 21.07.2015, 19:26 Uhr

Ich glaub, der Knackpunkt ist die Aufsichtspflicht. Wie alt ist denn Dein Kind?
Du haftest nur, wenn Du die Aufsichtspflicht verletzt hast. Und nur dann springt auch Deine Haftpflichtversicherung ein.

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Re: Hoher Haftpflichtschaden

Antwort von Tonic2108 am 21.07.2015, 19:33 Uhr

Hallo,

Je nach Alter zahlt entweder die Familienhaftpflicht oder bei Verletzung der Aufsichtspflicht deine Haftpflicht (meist die gleiche Versicherung).
Hast Du die Aufsichtspflicht nicht verletzt und das Kind ist noch klein, dann zahlt die Versicherung nur, wenn deliktunfähige Kinder mitversichert sind oder sie zahlt nicht - Du bist aber privat nicht haftbar zu machen, da solche Schäden allgemeines Lebensrisiko sind ( so nach dem Motto: sowas passiert halt). Der Geschädigte bleibt in diesem Fall auf den Kosten sitzen. So ist die Rechtslage. Wenn Du genaueres schreibst, könnte ich vielleicht konkreter antworten.

Viele Grüße
Tonic

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Re: Hoher Haftpflichtschaden - zur Beruhigung

Antwort von Gucci75 am 21.07.2015, 21:57 Uhr

Kind verzierte etliche Stufen eines Wohnhauses mit wasserfestem Stift. Haftpflicht zahlte.
Kind donnerte nagelneue Handys der Nachbarn mit samt dem Tisch, den Gläsern, Flaschen, um. Handys hinüber, Haftpflicht zahlte.

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Das Kind...

Antwort von Curly-Cat am 21.07.2015, 21:57 Uhr

...war zum Zeitpunkt des Schadens 13 Jahre alt, die Versicherung hat auch gleich bei der Schadensmeldung eine Regulierung in Aussicht gestellt, leider hat das jetzt alles etwas gedauert, weil noch ein spezielles Gutachten gemacht werden musste. Und jetzt nachdem die Summe feststeht, hab ich Panik, dass die Versicherung doch nicht zahlt.

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Re: Das Kind...

Antwort von Sternenschnuppe am 21.07.2015, 23:02 Uhr

Bei fünfstellig kommen sie vielleicht um mal persönlich zu hören was passiert ist.
Aber ansonsten ist fünfstellig für die nicht ungewöhnlich.

Wird schon.

Alle wohlauf ?

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Re: Das Kind...

Antwort von josefinchen am 22.07.2015, 10:48 Uhr

Bei uns hat die Haftpflicht vor kurzem eine 4stellige Schadenssumme nicht bezahlt.Fall:drei Jungs(8 und 9 Jahre) haben mit Steinen auf ein Haus geworfen.Dabei ist eine große Scheibe beschädigt worden.Die beiden Älteren haben gesagt,nur der Jüngere habe getroffen.Fazit:Beide Versicherungen zahlen nicht,weil die Jungs in dem Alter hätten wissen müssen,daß beim Werfen mit Steinen eine Scheibe zu Bruch gehen kann.Wir(die Familie des Jüngeren)mussten den Schaden komplett bezahlen.

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Da hätte ich aber Einspruch eingelegt!

Antwort von 77shy am 22.07.2015, 10:55 Uhr

Mein Sohn hat mal das Glas einer Haustür mit einem Stein eingeschossen und die Versicherung hat anstandslos gezahlt.

Die Begründung, dass die Jungs das hätten wissen müssen, ist völliger Quatsch.

MfG

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77shy

Antwort von DecafLofat am 22.07.2015, 12:07 Uhr

nein die begründung ist nicht quatsch, bei "normalen" 13 jährigen kann man davon ausgehen, dass die geistige reife es hergibt, dass sie ursache und wirkung realistisch einschätzen können. nur weil man haftpflichtversichert ist, sollte man sich und seine kinder nicht wie die axt im walde walten lassen.
und einen "einspruch" einlegen würde wohl auch niemanden interessieren, wenn man sich selbst wirklich im recht wähnt, dann sollte man sich u U mit den gesamten unterlagen an den ombudsmann wenden, aber ein einspruch vom kunden an die gesellschaft wird i d R müde belächelt.

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Der Junge war aber 8!!!

Antwort von 77shy am 22.07.2015, 12:23 Uhr

MfG

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meine tochter hat mit 9 bei freunden von uns mit einem legostein

Antwort von wesermami am 22.07.2015, 12:54 Uhr

gegen die haustür geklopft...glas war kaputt und es wurde anstandslos von der versicherung ersetzt. Ob jetzt steine schmeissen oder mit einem legostein...da sehe ich keinen grossen unterschied...

Ich hätte auch nochmal beim versicherungsvertreter nachgehakt

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Re: meine tochter hat mit 9 bei freunden von uns mit einem legostein

Antwort von Julia+Christopher am 22.07.2015, 12:57 Uhr

Naja, ich sehe da schon einen Unterschied zwischen mit einem Legostein auf eine Tür klopfen und gezielt Steine auf ein Haus werfen.

LG

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Das Fahrad meines Sohnes fiel auf ein geparktes Auto...

Antwort von peekaboo am 22.07.2015, 14:05 Uhr

Mein 11 jähriger Sohn hat sein Radl ordnungsgemäß auf dem Bürgersteig vor dem Haus seines Freundes abgestellt. Er wollte dem kranken Freund die Hausaufgaben bringen. Während er sich mit dem Vater unterhielt kam eine Windboe und riss das Fahrrad um, sodaß es gegen das 13 Jahre alte Auto des "Freundvaters" stieß. Es waren 2 kleine Kratzer die sich auf knapp 1500 € beliefen....

Versicherung zahlte anstandslos, obwohl sie das nicht hätte tun müssen (höhere Gewalt)

LG
Peeka

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Re: Der Junge war aber 8!!!

Antwort von Antje04 am 22.07.2015, 14:21 Uhr

Ein 8jähriger sollte wissen, dass man fremdes Eigentum achtet und nicht kaputtmacht.

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Re: Hoher Haftpflichtschaden

Antwort von TRiiNA am 23.07.2015, 9:01 Uhr

Es kommt definitiv auf das Alter des Kindes und die Mutwilligkeit an. Macht ein 5jähriger irgendwo absichtlich Schrammen, wird die Versicherung zahlen, da er sich über das Ausmaß in den Alter noch nicht im Klaren sein kann.
Stellt ein 13jähriger sein Rad ordnungsgemäß ab und der "Wind" haut es dennoch ans Auto, wird die Versicherung auch zahlen. Das Kind hat keine Fehler gemacht und weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt. Hier wird die Versicherung evtl nur streiken wenn hier etwas mutwillig kaputt gemacht wurde.

Steht im Versicherungsvertragsgesetz. Kann gegooglet werden

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