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Geschrieben von Birgit22 am 23.05.2015, 6:55 Uhr

Kennt sich jemand mit Gleichstellung aus?

Gleichstellung bedeutet ja , dass du mit Schwerbehinderten geichgestellt bist, deshalb unterliegst du einem bes. Kündigungsschutz.
Für eine Kündigung benötigt der Arbeitgeber die Genehmigung des Integrationsamtes, und dies ist auch nicht so einfach.
Du bist ja nicht ohne Grund geichgestellt worden.
Im Netz findest du dazu einiges.

Du kannst dich erstmal entspannen.

Birgit

 
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