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Geschrieben von wolke76 am 23.05.2014, 15:10 Uhr

Jetzt hol ich es doch noch mal hoch (Ausnahmeregelungen)...

Es geht nicht um zweierlei Maß.
Es geht nicht um die Schlachtmethode ansich.
Es geht nicht um Religion, Rasse oder sonstigen Quatsch, den sich irgendwelche Menschen ausgedacht haben.

Es geht schlichtweg um Gleichheit, Demokratie, Gesetze usw.

Wenn es Ausnahmegenehmigungen für gewisse Tätigkeiten, die grds. verboten sind, gibt, so handelt man LEGAL sobald man diese Ausnahmegenehmigung besitzt.

Wenn es die Möglichkeit der Erteilung einer Sondergenehmigung gibt und sämtliche Voraussetzungen dafür gegegebn sind, dann muss sie auch erteilt werden.

Man kann sich nunmal nicht die sprichwörtlichen Rosinen (hier: das Verbot) herauspicken, wenn einem der restliche Kuchen (Gesetze bzw. deren AUsnahmeregelungen) nicht schmeckt.

 
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