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Geschrieben von Dreikindmama am 19.02.2019, 12:33 Uhr

Jahrespraktikum Kranktage

Bei meinen Töchtern stand der Satz auch im Vertrag für das Anerkennungsjahr zur Erzieherin, nur mit 30 Tagen statt wie bei euch mit 10 Tagen.

Dies bedeutete, dass sie 30 Tage krank sein durften im 12-monatigen Anerkennungsjahr (mit Krankmeldung) und jeder weitere Krankheitstag das Anerkennungsjahr verlängerte, also nachgearbeitet werden musste.

Gruß

Sylvia

 
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