Geschrieben von Dreikindmama am 19.02.2019, 12:33 Uhr |
Jahrespraktikum Kranktage
Bei meinen Töchtern stand der Satz auch im Vertrag für das Anerkennungsjahr zur Erzieherin, nur mit 30 Tagen statt wie bei euch mit 10 Tagen.
Dies bedeutete, dass sie 30 Tage krank sein durften im 12-monatigen Anerkennungsjahr (mit Krankmeldung) und jeder weitere Krankheitstag das Anerkennungsjahr verlängerte, also nachgearbeitet werden musste.
Gruß
Sylvia
- Jahrespraktikum Kranktage - bea+Michelle 19.02.19, 12:13
- Re: Jahrespraktikum Kranktage - cube 19.02.19, 12:15
- Re: Jahrespraktikum Kranktage - Trini 19.02.19, 12:19
- Re: Jahrespraktikum Kranktage - Dreikindmama 19.02.19, 12:33
- Re: Jahrespraktikum Kranktage - bea+Michelle 19.02.19, 13:37
Ich fand den Tatort super
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