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Geschrieben von titu am 17.08.2005, 11:25 Uhr

ja ok

deshalb schreibe ich denen nun ganz lieb und nett das ich in bezug auf unserem telefonat derzeit noch keine ahnung habe um welche forderung es sich handelt und ich somit dem ganzen erstmal wiederspreche...ok?
Dieses verjährungsgesetzt hat sich dann wohl gegessen oder?
Gruss und danke Tina

 
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