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Geschrieben von Frank NRW am 17.08.2005, 11:03 Uhr

ok

Haha, die Sache wird doch klarer:

Bitte unbedingt einen Blick in die allgem. Geschäftsbedingungen werfen. Ich glaube, sobald Du die bereits beantragte Forderungsaufstellung vorliegen hat, stehen Deine Chancen gar nicht soo schlecht, vor allem, da es sich um eine Restforderung handelt. Ohne jetzt die Forderungaufstellung gesehen zu haben, gehe ich davon aus, dass die letzte Rate dort nicht verbucht werden konnte. Insbesondere wg. diesem glatten Betrag. Nur dann siehts gar nicht gut aus.

Warten wirs ab bis die reagieren.

 
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