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Geschrieben von Trini am 30.01.2019, 7:55 Uhr

Im öffentlichen Dienst...

... wird nach Tätigkeistdarstellung gezahlt (und dann nach Betriebszugehäörigkeit gesteigert).
Ausbildung(en) sind Einstellungsvoraussetzung, Alter spielt keine Rolle.

Zustazqualifikationen sind nett, aber nicht gehaltswirksam (wenn sie nicht Eindtellungsvoraussetzung sind).
Unter Qualifikation zu arbeiten bringt nix mehr. Weiß gar nicht, ob man sich noch einklagen kann.

Trini

 
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