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von Pebbie  am 11.04.2018, 16:05 Uhr

Ich werde nie verstehen warum man sich Kampfhunde anschafft

In NRW ist es so, es gibt die 40/20 Regelung. Jeder Hund der über 40cm Endgröße oder mehr als 20kg wiegt muss gechipt sein, man muss eine Haftpflichversicherung nachweisen und als Halter muss man einen Sachkundenachweis erbringen. Die kann man entweder beim Tierarzt ablegen oder gilt als erbracht wenn man mindestens 3 Jahre einen großen Hund ohne Vorkommnisse gehalten hat. Das wird anhand des Impfausweises nachgewiesen.

 
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