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von Zero  am 13.02.2013, 10:09 Uhr

Ich denke, er ist wegen der Arbeit umgezogen?

Ergo: kein AGL 2 (ich mag den Ausdruck Hartz 4 nicht).

Und, ja, man kann einen Antrag auf Umgangsgeld bzw. Wegegeld stellen.

 
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