Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von sechsfachmama am 06.08.2012, 23:04 Uhr

hupen beim überholen außerhalb der ortschaft ....

ein thema das mich immer wieder beschäftigt und gerade jetzt, da sich mein sohn mit fahrschulfragen auseinandersetzt erst recht wieder.

es steht in der stvo, dass die hupe benutzt werden darf
innerorts und außerorts um gefahren anzuzeigen
und außerorts, um das überholen anzuzeigen.

jeder sagt dir: so ein quatsch, wenn ich überhole, muss ich blinken.

es steht aber in paragraph 5
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

also durch hup- ODER blinkzeichen

andererseits bin ich doch verpflichtet, bei fahrbahnwechsel zu blinken (was ja beim überholen zutrifft)

wieso steht dann hier aber, dass hupen auch genügt? es steht ja nicht durch blinkzeichen und evtl. zusätzlich vielleicht, falls der langsame da vorne schläft .... darf man auch mal kurz hupen

für mich liest es sich so, dass ich nicht verpflichtet bin zu blinken, sondern hupen würde genügen.

grübel

 
11 Antworten:

Re: hupen beim überholen außerhalb der ortschaft ....

Antwort von Holzkohle am 06.08.2012, 23:08 Uhr

Also Hupen als Anzeige für einen Überholvorgang kenne ich nur aus der Türkei, auch innerorts :)

Du zeigst ja durch ein Hupen keine GEFAHR an, wenn Du überholen möchtest. Mich persönlich als Autofahrer würde ein Hupen eher verunsichern oder erschrecken -ich würde sofort denken, mit meinem Auto stimmt was nicht. Ähnlich verhält sich das mit einem kurzen Aufblenden, allerdings wüsste ich dann wohl, wenn der Blinker schon steht, dass ich dem hinter mir zu langsam bin und der jetzt überholt.

Andererseits - wen soll ich bitte blenden mit meinem Fernlicht, ich überhole doch nicht, wenn mir jemand entgegen kommt???

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: gerade etwas licht ins dunkel bekommen

Antwort von sechsfachmama am 06.08.2012, 23:11 Uhr

mit "leuchtzeichen" hatte ich den blinker gedeutet, weil der ja leuchtet.

damit ist aber die lichthupe gemeint. aha.

dann bedeutet es also ich kann kurz (licht)hupen wenn ich möchte, muss aber natürlich immer blinken.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: hupen beim überholen außerhalb der ortschaft ....

Antwort von Cassis_z am 06.08.2012, 23:15 Uhr

Du musst Paragraph 5 schon komplett lesen. Unter (4) steht dort: „Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“ Fahrtrichtungsanzeiger sind Blinker.
(5) sagt keinesfalls, dass Hup- oder Blinkzeichen REICHT, nur, dass du sie benutzen DARFST. Was aber keinesfalls das Blinkzeichen ersetzt.
LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: hupen beim überholen außerhalb der ortschaft ....

Antwort von sechsfachmama am 06.08.2012, 23:17 Uhr

bei hupen würd ich auch so denken - hu, ist was nicht in ordnung, hab ich grad was falsch gemacht .... und meist erschreck ich auch noch tierisch.

fernlicht - ja das geht schon - du bist auf ner autobahn, schnellstraße unterwegs, zweispurig, linke spur kriecht so eine schlaftablette rum und du kommst grad angesaust. du blendest kurz auf, damit der aus seinem dämmerzustand erwacht ...
nu kann durchaus auf der gegenfahrbahn ja verkehr sein und wenn der trennstreifen einer wüste ähnelt und nix den lichtstrahl aufhält, dann könnte durchaus dadurch der ggverkehr geblendet werden.

ein moped oder fahrrad könnte auf normaler straße auch noch im dunkeln unterwegs sein - wäre noch eine konstellation die möglich wäre. wobei ich nem zweirad keine lichthupe anzeige, der fährt a) normalerweise rechts und b) kriegt er davon vermutlich fast nix mit

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: hupen beim überholen außerhalb der ortschaft ....

Antwort von sechsfachmama am 06.08.2012, 23:19 Uhr

ja das hatte mich eben so wuschig gemacht. weil für mich (bis eben) ein leuchtzeichen auch ein blinker war ... ist aber gar nicht gemeint.

mich nervt diese merkwürdige sprache sowieso.
abgeknickte hauptstraße
querverkehr
kraftfahrtstraße

warum kann man nicht schreiben, wie man auch spricht?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: hupen beim überholen außerhalb der ortschaft ....

Antwort von Holzkohle am 06.08.2012, 23:21 Uhr

Leuchtzeichen wären sicherlich auch so Leuchtraketen :)

Das ist es ja, was ich meinte - Fernlicht kurz aufblenden PLUS Blinker setzen. Hupen würd ich - aus persönlich oben genannten Gründen - nicht machen, wahrscheinlich riskierst damit eher ne Vollbremsung :)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: hupen beim überholen außerhalb der ortschaft ....

Antwort von Jayjay am 07.08.2012, 8:39 Uhr

warum kann man nicht schreiben, wie man auch spricht?

Eine sehr gute Frage :-)
Habe viele Jahre in einem Verlag gearbeitet, der sich mit Fahrschulmaterial beschäftigt. Als Grundlage dienten die Prüfungsfragen, und die waren (sind wohl immer noch) oft gruselig.
Als ich da angefangen hatte, sollte das Grundwerk (Pkw-Buch) komplett neu aufgebaut werden. Das Material lieferte ein Autor, damals schon weit über 60 Jahre alt. Ein Professor. Und es war sooooo gruselig. Und ich (noch jung, dynamisch :-))hab dann schön dran rumgearbeitet :-) Bei Sätzen, die sich nicht direkt mit dem Prüfungsstoff befassten, war es okay und richtig. ging es aber direkt um die Prüfungsfragen, musste alles 1:1 mit diesen übereinstimmen, auch wenn man den Inhalt kaum verstehen konnte. Ich hatte mich aufgeregt, mein Kollege verstand das zwar, aber als alter Hase meinte er nur, dass man da nix machen könne. Denn wehe, irgendwer würde durch die Prüfung fallen, nur weil wir er nicht verstanden hat, was die Prüfungsfrage eigentlich meint...
Naja, und die Prüfungsfragen sind natürlich anhand der Gesetze/Verordnungen entstanden. Und die wiederum sind natürlich in bestem juristendeutsch, damit sie in keinster Weise anfechtbar sind...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Lichthupe fuer wen??

Antwort von SiJoJoFrAl am 07.08.2012, 10:10 Uhr

Fuer den, den ich ueberhole? Da empfinde ich die Lichthupe eher als Noetigung. Was soll ich meinem VOrdermann denn damit sagen?? 'Achtung, ich ueberhole dich!!'??
Oder fuer den entgegenkommenden Verkehr??
Ich ueberhole doch nicht, wenn jemand entgegenkommt?
???

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Lichthupe fuer wen??

Antwort von sechsfachmama am 07.08.2012, 13:40 Uhr

Ja, für den, den man überholt sin Hupe und lichthupe gedacht.

Wie gesagt, bei Hupe würd ich jedesmal tierisch erschrecken.

Betr. diesem Gegenverkehr. Schrieb ich hier gestern. Vermutlich auf Schnellstraßen, Autobahnen mit zwei Spuren. Da kann ich den ggverkehr schon blenden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Lichthupe fuer wen??

Antwort von SiJoJoFrAl am 07.08.2012, 15:33 Uhr

Also das habe ich noch nie gehoert!!!
Eine Hupe oder Lichthupe beim Ueberholen empfaende ich als Vordermann als Noetigung. ICH als Vordermann habe mit dem Ueberholvorgang sowieso nichts zu schaffen. Der Ueberholende muss sich vergewissern, dass er ueberholen kann ohne mich zu gefaehrden. Ich muss weder aus dem Weg gehen noch brauch ich ne Warnung, dass ich ueberholt werde.

Und das ist aus einem Fahrschulbuch??

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Lichthupe fuer wen??

Antwort von sechsfachmama am 07.08.2012, 18:07 Uhr

nee, das sagt die stvo .... paragraph 5 absatz 5

und ich hab eben immer verstanden, dass LEUCHTzeichen der blinker sein soll, das hieß für mich ich darf hupen oder blinken.
davor im absatz steht aber, man muss blinken.
drum hab ich immer gegrübelt. aber mit LEUCHTzeichen ist nur lichthupe gemeint.
kann ja keiner wissen, der sich normalerweise nicht in diesem gestelzten gesetzesdeutsch unterhält ....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.