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Geschrieben von EarlyBird am 11.07.2017, 8:00 Uhr

Hinsichtlich solcher - sollte es heißen

Zitat: "Ich habe zwar nicht viel Ahnung von der Thematik"

Och nö, da wäre ich ja NIE drauf gekommen. Selbstverständlich zählen Ohrfeigen als Erziehungsstrafe als Körperverletzung - du checkst es nur einfach nicht! Und "öffentliche Interesse" da fällt das Kindeswohl rechtlich mit rein!
Du selbst hast Links geschickt die genau DAS bestätigen, nur ist dir der Inhalt offensichtlich zu hoch

Allein der Satz "nur erst- oder zweitinstanzlich" müsste deinen Mann - insofern er als Rechtsanwalt existieren würde - umhauen das er in die Hose pieselt!

Selten eine so einfach-gestrickte Diskussion hier bei RUB geführt.

 
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