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Geschrieben von EarlyBird am 11.07.2017, 12:40 Uhr

Du bist ja ne Knalltüte:

Gefährdung des Kindeswohl fällt automatisch zum besonderen öffentlichen Interesse - DAS IST ja die neue (wenn man 17 Jahre als neu bezeichnen will) Gesetzgebung! Du raffst es nur nicht! Mensch - meine Güte bist du begriffsstutzig!

 
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