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Geschrieben von ursel66 am 19.07.2014, 6:29 Uhr

Hilfe für eine Freundin - sind hier Leute, die in der Bank arbeiten?

Unterschiedliche Fakten:
Abhebungen veranlasst: per Lastschrift oder mittels Überweisung? Lastschrift kann man zurückbuchen, Überweisung (es sei denn er hat eine Kontovollmacht) muss die Unterschrift geprüft werden.
Geldautomatenverfügung: Sie ist fahrlässig mit ihrer PIN umgegangen und muss selber dafür aufkommen, es sei denn, sie erstattet Anzeige. Warum sollte hier auch die Bank oder Versicherung für ihr Verschulden aufkommen?
Er muss ja im Besitz von Karte und PIN sein, um an den Geldautomat zu gehen. Also eine neue Karte bestellen - mit neuer PIN - und bis dahin auf die Karte aufpassen.

 
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