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Geschrieben von titu am 16.08.2005, 11:24 Uhr

heisst für mich...persönliches pech weil

im zweifel für den ankläger?*heuul*

Ich hatte sowas schonmal, forderung bezahlt konnte durch kontoauszüge belegt werde, prozess verloren! Begründung: Zu spät eingereichter Wiederspruch!
Kosten ins unermässliche gestiegen und daher will ichs diesmal richtig machen.
Das ist für mich ehrlich viel geld ;o(
Also sollte Quelle nicht die kosten gering halten und mich erstmal anmahnen?
Dürfen sie sofort an inkasso weitereichen?
Im prinzip ist das ganze ohnehin alles hinfällig sollte sich heraustellen das die forderung UNBERECHTIGT ist, allerdings gehe ich mal solange ich keine aufstellung habe vom negativen aus...dann mal ganz dumm gefragt:
WAS würdest du machen?
Zahlen und ruhe ist??? ;o(?
Grussl Tina

 
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