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von Leena  am 18.12.2012, 12:50 Uhr

Heile Welt...

"Ich finde übrigens auch Namensänderungen, also alles was die ursprünglichen Wurzeln verschleiert, sehr schwierig."

Mein Kind hatte vor meiner Heirat meinen Mädchennamen, und bei der Heirat wurde es dann "einbenannt" und erhielt den Familiennamen von meinem Mann und mir. Warum hätte es mehr Sinn ergeben sollen, wenn mein Kind weiterhin meinen Mädchennamen behalten hätte? Ein "Verschleiern der ursprünglichen Wurzeln" kann ich da spontan eigentlich eher nicht erkennen.

"Ich habe oft den Verdacht, und wieder: vielleicht ist das gar nicht oft zutreffend, vielleicht bin ich total im unrecht!, dass die familienzusammenführenden, namensangleichenden Kindsadoptionen oftmals aus dem Wunsch nach einer heilen Welt geboren werden und nichts aber auch gar nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben."

Na ja, wenn es nur um die "Namensangleichung" - dafür gibt es schon die Einbenunng, oder? ;-)

Ansonsten, um jetzt mal ausdrücklich nur von mir zu reden, andere Fälle kenne ich schließlich nicht gut genug: Ich hatte mich damals nach einer gemeinsam gewünschten Schwangerschaft vom angehenden Kindsvater getrennt, und er hat mir die Trennung so übel genommen, dass er jeglichen weiteren Kontakt ablehnt und seit mittlerweile 14 Jahren auch das Kind noch nie gesehen hat. Es besteht Kontakt zur Familie des Kindsvaters, aber nicht zum Kindsvater selbst.

Nach meiner Heirat hat mein Mann dann entsprechend 1 Jahr später mein Kind1 im Rahmen einer Stiefkindadoption angenommen, mit dem ganzen Procedere vor dem Jugendamt und dem Richter. Sinn der Adoption war (aus unserer Sicht), Kind1 mit Kind2 (und weiteren Kindern aus der Ehe) vollumfänglich gleichzustellen. Mein Mann ist der soziale Frage von Kind1, seit Kind1 3 Jahre alt ist, mit allem Drum und Dran, aber im Fall des Todes meines Mannes hätte es gegenüber den Geschwister benachteiligt werden sollen? Es sind schließich faktisch gleichermaßen die Kinder meines Mannes - warum sollte es da dem Kindeswohl dienen, da eine rechtliche Ungleichbehandlung fortzuführen, um es - nicht ganz glücklich, gebe ich zu - mal so zu formulieren?

Zum leiblichen Vater besteht bei Kind1 so oder so kein Kontakt, und das Umgangsrecht hätte gegen den Willen des Vaters auch nicht durchgesetzt werden können. Kontakt zur Familie des leiblichen Vaters besteht - gut, der Kontakt ist vielleicht teilweise nicht besonders innig, aber ich kann mir, beim besten Willen, nicht vorstellen, dass der Kontakt ohne die Adoption inniger wäre (Kontakt bestand teilweise schon vorher und wurde fortgeführt).

Und was die Erbrechtsthematik angeht - ja, mein Kind ist nicht entsprechend Erbe vom leiblichen Vater bzw. ggf. dessen Angehörigen, sofern dieser Todesfall nach dem Tod des Vaters eintreten würde. Andererseits - dafür ist es Erbe nach dem Adoptiv-Vater (und ggf. dessen Angehörigen). Beides kann man eh nicht haben, und ob es finanziell besser wäre... sei mal dahin gestellt. (Wobei es mir, ehrlich gesagt, irgendwo schon auch darum ging, dass mein Kind ohne Probleme nicht für die Sozialleistungen einttreten muss, die der leibliche Vater - seit der Trennung Sozialleistungsempfänger - erhält. Vielleicht unsozial, gesamtgesellschaftlich gesehen, andererseits muss man nach entsprechenden Verfahren oft auch nichts zahlen, wenn die Vaterschaft weiter besteht, der Vater aber seinen väterlichen Aufgaben nie entsprechend nachgekommen ist.)

Alles in allem - warum sollte es nicht dem Kindeswohl dienen, wenn der soziale Vater auch der juristische Vater wird?

 
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