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Geschrieben von Leewja am 18.12.2012, 9:07 Uhr

Diskussion gefällig?

Ich habe heute morgen in den einslive nachrichten gehört, dass es zwei gerichtsprozesse gibt, in denen jeweils ein homosexuelles Paar klagt:
einer der partner hat jeweils in der vergangenheit ein kind adoptiert (wie auch immer, alleine? vorher verheiratet? wurde da nicht gesagt). der andere Partner hat es jeweils mit großgezogen und möchte es nun auch adoptieren.
Das ist aber wohl nicht erlaubt, es ginge NUR, wenn das Kind das LEIBLICHE Kind des einen partners wäre...

Nun wird gestritten, ob dadurch homosexuelle diskriminiert werden 8was ja sein mag, ich finde sogar, dass es auf jeden Fall so ist, WENN es denn bei heterosexuellen Paaren anders ist, und das finde ich dann auch nicht ok), ABER: wird nicht v.a. das adoptierte kind diskriminiert? denn es sit in dem Fall ja offensichtlich einem leiblichen Kind NICHT gelichgestellt (was doch aber der Sibnn einer Adoption ist) und ihm wird quasi das recht beschnitten, adoptiert zu WERDEN?!

Wie seht ihr das?

 
39 Antworten:

Re: Diskussion gefällig?

Antwort von carla72 am 18.12.2012, 9:29 Uhr

Ich kenne dazu einen Fall aus meinem Bekanntenkreis: zwei miteinander verheiratete Männer, die Zwillinge haben. Beide sind leiblicher Vater des einen und Adoptivvater des jeweils anderen Kindes. Wie das geht? Mit Leihmutter, Eizellenspende und zwei eingepflanzten Embryonen. Eine fröhliche Familie, zwei total süße Mädchen; ein Vater arbeitet voll, der andere Teilzeit.

Ich habe nicht verstanden, warum diese Art von Familie nur bei leiblichen Vätern geht - soviel Geld und Glück wie diese beiden hat nicht jeder. Das Gleiche gilt fürs Ehegattensplitting. Warum dürfen die beiden nicht und meine kinderlosen Nachbarn dürfen?

Auch wenn die CSU sich das nicht vorstellen kann, so geht es doch.

Lg, carla

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Es geht noch weit krasser....

Antwort von Blueberry am 18.12.2012, 9:36 Uhr

... http://www.humanist-news.com/papst-segnet-ugandas-parlamentssprecherin-sie-will-todesstrafe-fur-homosexuelle-einfuhren/

Wenn ich sowas lese, ganz im Ernst, kommt mir die Ko*** hoch. Die heilige katholische Kirche... unglaublich...

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ja, krass, auch lächerlich, ABER

Antwort von Leewja am 18.12.2012, 9:39 Uhr

ich wollte mal über die Diskriminierung der Kinder reden....

findet ihr das nicht auch diskriminierend?
da wird doch zwischen leiblichem und Adoptivkind unterscheiden, was doch genau NICHT sinn der Adoption ist---es sollte doch gleichgestellt sein, oder irre ich?

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Re: ja, krass, auch lächerlich, ABER

Antwort von Blueberry am 18.12.2012, 9:42 Uhr

Ja, das stimmt, es ist diskriminierend. Wobei sich wohl die Gesetzesgeber darum in dem Fall keine Gedanken machen (gemacht haben), schätze ich.

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Re: Diskussion gefällig?

Antwort von Silvia3 am 18.12.2012, 9:43 Uhr

Ich sehe es wie Du, das Kind wird diskriminiert, nicht nur, dass es nicht mit seinem "Vater" verwandt sein darf, sondern weil es auch im Erbfalle (falls es da etwas zu holen gibt) deutlich schlechter gestellt wird. Ein leibliches Kind hat ca. 400.000 € Freibetrag, eine sonstige Person, und dazu zählt dieses Kind dann, nur 20.000€. Das macht bei einer angenommenen Erbschaftssteuer von 35% mal eben schlappe 133.000€ mehr an Steuern. Da lacht das Herz des Finanzministers!

Ich verstehe diese Abneigung gegen Homosexuelle eh nicht. Was geht es mich an, was irgendwelche Leute im Bett treiben? Ich denk doch auch nicht drüber nach, was Nachbar X wohl mit seiner Gattin so tut (oder auch nicht). Solange die Menschen sich lieben, ist das total nebensächlich.

Silvia

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Gilt das denn nur für Homosexuelle?????

Antwort von Trini am 18.12.2012, 10:15 Uhr

Ich glaube nämlich NICHT!!!

Würde sich meine Kollegin von ihrem Ehemann trennen (mit dem sie gemeinsam ein Kind adoptiert hat), einen neuen Partner finden und dieser wollte das Kind adoptieren, ginge das AUCH nicht.

Und selbst beim leiblichen Kind müsste der andere leibliche Elternteil der Adoption zustimmen.

Da man in Deutschland eingentlich nur verheiratet adoptieren darf (außer man heißt Patrick Lindner), muss es ja einen Erst-Vater geben.

Trini

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Das ist eine gute Frage,

Antwort von Leewja am 18.12.2012, 10:26 Uhr

die sich mir auch gleich audrängte.
Aber wenn es Diskriminierung homosexueller menschen sein soll (weshalb ja geklagt wird), muss es doch eine benachteikligung geben, denn wenn alle nicht dürfen, ist es ja keine Diskiminierung, oder????

Die Frage ist ja auch: Gibt es ein zweites Adoptivelternteil, welches dann, genau wie ein leibliches Elternteil, der anderweitigen Adoption zustimmen müsste???

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Re: Das ist eine gute Frage,

Antwort von Fredda am 18.12.2012, 10:28 Uhr

Ich glaube, im Spiegel ist grad ein Artikel darüber drin, hab ihn aber noch nicht gelesen.

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Re: Diskussion gefällig?

Antwort von Leena am 18.12.2012, 10:31 Uhr

...ich finde es sehr irritierend - und suboptimal, ganz eindeutig.

Wenn ich jetzt mal ganz konkret von meiner eigenen Familiensituation ausgehe - ich hatte bereits ein Kind, das mein Mann nach der Eheschließung dann entsprechend adoptierte, gemeinsam haben wir dann noch 3 leibliche Kinder bekommen.

Wenn ich jetzt sterbe, mein Mann neu heiratet (egal, ob Männlein oder Weiblein) - dann dürfte demnach der neue Ehegatte zwar im Rahmen einer Stiefkind-Adoption die drei leiblichen Kinder meines Mannes adoptieren, aber nicht das von ihm vor Jahren adoptierte Kind? (Woraus ergibt gibt sich die genaue Rechtslage dazu eigentlich, im § 1741 II BGB steht nur was von "ein Ehegatte kann ein Kind seines Ehegatten allein annehmen", ergibt sich irgendwo, dass es ein leibliches/biologisches Kind sein muss? Ich bin gerade arg irritiert.)

Wenn da wirklich adoptierte und "biologische" Kinder ungleich behandelt würden, fände ich, läuft dies dem Sinn einer Adoption (nämlich der kompletten Gleichstellung aller Kinder) doch massiv entgegen, wenn "Adoptivkinder" insoweit quasi nur "Kinder 2. Klasse" wären im Vergleich zu biologischen Kindern.

Ich sehe da auch vor allem eine Diskriminierung von Adoptivkindern...

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Die lieben Journalisten fragen doch oft genug nicht bis zum Ende

Antwort von Trini am 18.12.2012, 10:32 Uhr

Und Diskriminierung klingt auch so chic.

Heteros dürfen definitiv nicht unverheiratet adoptieren und auch nur bis zum 40. Geburtstag der Mutter (außer sie sind Bundeskanzler).

Trini

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ja gut, aber wie bei Leena angenommen

Antwort von Leewja am 18.12.2012, 10:41 Uhr

heteropaar adoptiert kind, lässt sich scheiden, mutter behält das kind bei sich, heiratet dann wieder---kann der neue heteropartner dann mit zustimmung des "alten" adoptivvaters das kind adoptieren?

geht doch bei leiblichen kindern auch???

muss eigentlich der neue das adoptionsprozedere dann genauso durchlaufen, aber alleine? oder wird dann die frau auch noch mal überprpft? Na, das schweift jetzt ab...

aber wenn die frau sich dann in eine frau verliebt, eine lebensgemeinschaft mit ihr eingeht und die neue frau will das kind adoptieren, DAS geht dann nicht?
Wäre es aber das biologische Kind der geschiedenen frau, dann ginge es?

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Re: Diskussion gefällig?

Antwort von Pamo am 18.12.2012, 10:43 Uhr

Ich sehe jetzt nicht dass das Kind diskriminiert wird, wenn es nicht vom Partner seiner Adoptivmutter/-vater adoptiert werden kann. Diesen Fall gibt es doch auch bei heterosexuellen, verheirateten Paaren, wenn ein biologischer Elternteil nicht zustimmt.

Falls die Adoptionsverweigerung auf der Gleichgeschlechtlichkeit des Partners beruht, so sehe ich eine Diskriminierung des Homosexuellen und die des Kindes nur mittelbar.

Aber generell habe ich hinsichtlich Adoptionen (geschlossenen oder aus "Familieneinheitsgründen) sehr gemischte Gefühle.

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Re: Die lieben Journalisten fragen doch oft genug nicht bis zum Ende

Antwort von Leena am 18.12.2012, 10:45 Uhr

Wieso dürfen Heteros "definitiv nicht unverheiratet adoptieren"? Ich kenne durchaus Fälle von Adoptionen durch Alleinstehen, und den Bundeskanzler kenne ich nicht persönlich.

Ansonsten steht doch in § 1741 Abs. 2 S. 1 + 2 BGB ausdrücklich "Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein annehmen. Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen." Warum sollten, angesichts des ersten Satzes, nur Verheiratete adoptieren dürfen?

Wie die Handhabung in der Praxis aussieht, ist sicherlich eine andere Frage, und dass man Kinder vielleicht lieber in eine bestehende 2-Eltern-Familie gibt zum Wohle des Kindes, weil dort vielleicht die Rahmenbedingungen potentiell günstiger wären als bei einer 1-Elter-Familie, steht auf einem anderen Blatt - betrifft doch aber auch nicht generell alle Adoptionen, gerade innerhalb bestehender Gefüge, wenn es nicht um den neugeborenen Säugling einer Wildfremden geht.

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Re: ja gut, aber wie bei Leena angenommen

Antwort von Pamo am 18.12.2012, 10:46 Uhr

"heteropaar adoptiert kind, lässt sich scheiden, mutter behält das kind bei sich, heiratet dann wieder---kann der neue heteropartner dann mit zustimmung des "alten" adoptivvaters das kind adoptieren?"

Und genau DAS finde ich einen kritischen Punkt an Adoptionen! Mir scheint, die Kinder werden wie Hausrat an den Nachfolger abgegeben. Bitte nicht hauen.

Vielleicht soll das verhindert werden?

Übrigens gibt es hier beim RUB ein Adoptionsforum. Die könnten die Frage vielleicht beantworten.

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das geht doch aber eben bei leiblichen kinder auch,

Antwort von Leewja am 18.12.2012, 10:50 Uhr

die kann man dann auch "wie hausrat" weitergeben...

ich weiß nicht...ich finde, der sinn des ganzen ist es, kindern verlässliche eltern zu geben...wenn der leiblich vater nichts wissen will, ist es für das kind doch sicher besser, einen liebenden zweiten elternteil zu haben, auch rechtlich, als eben keinen...

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Re: ja gut, aber wie bei Leena angenommen

Antwort von MartaHH am 18.12.2012, 10:53 Uhr

nennt mich wertkonservativ, gebt mir Tiernamen: aber die Idee, dass Kinder im Falle eines Falles ganz schön herumkommen, kam mir auch. Ich finde das nicht in Ordnung und stimme da Pamo zu.

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Re: das geht doch aber eben bei leiblichen kinder auch,

Antwort von Pamo am 18.12.2012, 10:54 Uhr

Das kann man doch auch ohne die rechtliche Bindung des Kindes an seinen biologischen oder 1. Adoptivvater zu kappen. Wenn der Vater sich nicht kümmern will, dann soll das Kind m.E. nicht auch noch seine Erbschaftsansprüche und Umgangsberechtigung mit der Vaterfamilie verlieren. Ein Stiefvater kann der beste Vater der Welt sein!

Bei adoptierten Kindern kann ich mir - rein intuitiv, ohne rechtlichen Hintergrund - vorstellen, dass es damit zu tun hat, dass die Behörden die Adoptionsfamilie geprüft und für gut befunden hat und diese Entscheidung nicht durch private Absprachen unterlaufen haben will.

Ich finde übrigens auch Namensänderungen, also alles was die ursprünglichen Wurzeln verschleiert, sehr schwierig.

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Unseren ungewollt kinderlosen Freunden hat man diese Info gegeben

Antwort von Trini am 18.12.2012, 10:58 Uhr

Mag sein, dass es da um Babys ging.

Trini

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das mag ja alles sein und ich würde das auch kaum befürworten

Antwort von Leewja am 18.12.2012, 10:59 Uhr

bzw. nur in ausnahmefällen, aber es geht am eigentlichen Diskussionsthema insofern ein bisschen vorbei, als dass es bei leiblichen kindern eben geht und bei adoptierten nicht.

ob es nun bei beiden falsch oder richtig, gut oder schlecht wäre---anderes thema, aber sollten nicht beide die gleichen rechte haben?
eben auch, adoptiert zu werden?

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Re: ja gut, aber wie bei Leena angenommen

Antwort von Pamo am 18.12.2012, 11:01 Uhr

MartaHH, mein liebes Stachelschweinchen!

Ich habe oft den Verdacht, und wieder: vielleicht ist das gar nicht oft zutreffend, vielleicht bin ich total im unrecht!, dass die familienzusammenführenden, namensangleichenden Kindsadoptionen oftmals aus dem Wunsch nach einer heilen Welt geboren werden und nichts aber auch gar nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben.

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Re: das mag ja alles sein und ich würde das auch kaum befürworten

Antwort von MartaHH am 18.12.2012, 11:04 Uhr

auch bei leiblichen Eltern ist es nicht die Regel, dass Kinder vom neuen Partner adoptiert werden, sondern eine große Ausnahme.

Und ich denke, dass adoptierte Kinder des besonderen Schutzes bedürfen und von daher auch eine vermeintliche rechtliche Gleichstellung nicht immer zum Vorteil der Kinder wäre. Insofern: nein, es sollten die besonderen Umstände berücksichtigt werden VOR einer rechtlichen Gleichstellung.

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Re: das mag ja alles sein und ich würde das auch kaum befürworten

Antwort von Pamo am 18.12.2012, 11:04 Uhr

Vielleicht ist es als Schutz gemeint? Damit geniesst ein Adoptivkind den Schutz der Behörden noch mehr als ein leibliches Kind, welches mehr der Willkür der Eltern ausgeliefert ist? Damit wäre das leibliche Kind diskriminiert.

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Re: ja gut, aber wie bei Leena angenommen

Antwort von MartaHH am 18.12.2012, 11:07 Uhr

lies das, was ich Leewja dazu geschrieben habe...
Und ja, der Verdacht drängt sich auf. Wobei: das Kindeswohl liegt ja in einer heilen Welt, oder...?
Wie die heile Welt aussieht, dazu müsste man mal die Kinder befragen. Und nicht die Eltern.

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Re: ja gut, aber wie bei Leena angenommen

Antwort von Pamo am 18.12.2012, 11:10 Uhr

Ja, wir hatten dazu ähnliche Gedanken - zeitgleich.

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Re: Diskussion gefällig?

Antwort von MartaHH am 18.12.2012, 11:13 Uhr

Euer Fall wäre so ein Sonderfall, wo man nach Prüfung der Umstände selbstverständlich zum Schluss käme, dass einer Adoption nichts entgegensteht.

Aber daraus eine rechtlich für alle geltende Gesetzesänderung abzuleiten, fände ich falsch.

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Re: Diskussion gefällig?

Antwort von Pamo am 18.12.2012, 11:19 Uhr

Mir leuchtet das ein. Stell dir mal vor, das ginge: Und dann stirbt dein Mann. Und die Frau heiratet wieder und läßt wieder alle Kinder von ihrem neuen Mann adoptieren, usw. usw. Was soll denn das?

Dein Kind bliebe doch das rechtliche Kind deines Mannes und gut ist es.

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Egal ob Hetero- oder Homo - ich würde es nicht wollen, dass meine Kinder ...

Antwort von Trini am 18.12.2012, 11:38 Uhr

adoptiert würden.
Und schon gar keinen "Ringlein, Ringlein Du must wandern"-Weiteradoptiererei.

Kinder sind durchasu in der Lage, den Verlust eines Elternteiles durch Trennung oder tod zu verarbeiten.
Und dann muss/darf man ihnen nicht die Wurzeln nehmen.
Letztlich ist eine Adoption durch ein Stiefelternteil doch die Aufgabe aller Rechte des Kindes an seiner leiblichen Familie - was auch Erbansprüche beinhaltet.

Trini

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bei Frau Bader angefragt

Antwort von Pamo am 18.12.2012, 12:08 Uhr

Die Frage ist doch zu interessant.

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Gut, aber ANGENOMMEN

Antwort von Leewja am 18.12.2012, 12:32 Uhr

es war eine Einzelpeson, die adoptiert hat (ich kenne das auch nicht so, aber das hängt auch sehr von der gegend ab. Bei uns MUSS man verheiratet sein und Mama MUSS zuhause bleiben, in Bremen muss man beides nicht...somit kann es auch sein, dass man eben als single adoptieren darf).

NMun ist man also single und hat ein kind adoptiert, das kind wird 1 Jahr, man lernt die Liebe seines Lebens kennen und der/die zieht also das kind mit groß, liebt es von herzen und möchte auch rechtlich gerne vater/mutter sien.

so, wie es in den kurzen nachrichten klang, ginge das ja
1. in eienr heterosexuellen partnerschaft eh
2. bei einem leiblichen kind des einen partners auch bei homosexuellen paaren


3. aber eben genau in der konstellation adoptiertes kind eines homosexuellen menschen NICHT.

kein hin- und herschieben, kein herkunftsfamilienvertuschen (jedenfalls nicht mehr oder weniger, als eh bei adoptivkindern), kein heileweltgetue, oder?

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bin ich mal gespannt,...

Antwort von Leewja am 18.12.2012, 12:33 Uhr

ist ja eher akademisches interesse, kein aktuelles, mich betreffendes problem, aber es pickt meinen geist ;)

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Re: Gut, aber ANGENOMMEN

Antwort von Pamo am 18.12.2012, 12:39 Uhr

Wenn 1. nicht geht dann ist es auch keine Diskriminierung wenn 3. nicht geht. Daher habe ich die Frage möglichst so formuliert, dass sie eine einfach Antwort gewährleistet.

Bei euch MUSS die Frau zuhause bleiben? Es geht nicht, wenn der Vater zuhause bleibt? Öhm, ohne Worte.

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Heile Welt...

Antwort von Leena am 18.12.2012, 12:50 Uhr

"Ich finde übrigens auch Namensänderungen, also alles was die ursprünglichen Wurzeln verschleiert, sehr schwierig."

Mein Kind hatte vor meiner Heirat meinen Mädchennamen, und bei der Heirat wurde es dann "einbenannt" und erhielt den Familiennamen von meinem Mann und mir. Warum hätte es mehr Sinn ergeben sollen, wenn mein Kind weiterhin meinen Mädchennamen behalten hätte? Ein "Verschleiern der ursprünglichen Wurzeln" kann ich da spontan eigentlich eher nicht erkennen.

"Ich habe oft den Verdacht, und wieder: vielleicht ist das gar nicht oft zutreffend, vielleicht bin ich total im unrecht!, dass die familienzusammenführenden, namensangleichenden Kindsadoptionen oftmals aus dem Wunsch nach einer heilen Welt geboren werden und nichts aber auch gar nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben."

Na ja, wenn es nur um die "Namensangleichung" - dafür gibt es schon die Einbenunng, oder? ;-)

Ansonsten, um jetzt mal ausdrücklich nur von mir zu reden, andere Fälle kenne ich schließlich nicht gut genug: Ich hatte mich damals nach einer gemeinsam gewünschten Schwangerschaft vom angehenden Kindsvater getrennt, und er hat mir die Trennung so übel genommen, dass er jeglichen weiteren Kontakt ablehnt und seit mittlerweile 14 Jahren auch das Kind noch nie gesehen hat. Es besteht Kontakt zur Familie des Kindsvaters, aber nicht zum Kindsvater selbst.

Nach meiner Heirat hat mein Mann dann entsprechend 1 Jahr später mein Kind1 im Rahmen einer Stiefkindadoption angenommen, mit dem ganzen Procedere vor dem Jugendamt und dem Richter. Sinn der Adoption war (aus unserer Sicht), Kind1 mit Kind2 (und weiteren Kindern aus der Ehe) vollumfänglich gleichzustellen. Mein Mann ist der soziale Frage von Kind1, seit Kind1 3 Jahre alt ist, mit allem Drum und Dran, aber im Fall des Todes meines Mannes hätte es gegenüber den Geschwister benachteiligt werden sollen? Es sind schließich faktisch gleichermaßen die Kinder meines Mannes - warum sollte es da dem Kindeswohl dienen, da eine rechtliche Ungleichbehandlung fortzuführen, um es - nicht ganz glücklich, gebe ich zu - mal so zu formulieren?

Zum leiblichen Vater besteht bei Kind1 so oder so kein Kontakt, und das Umgangsrecht hätte gegen den Willen des Vaters auch nicht durchgesetzt werden können. Kontakt zur Familie des leiblichen Vaters besteht - gut, der Kontakt ist vielleicht teilweise nicht besonders innig, aber ich kann mir, beim besten Willen, nicht vorstellen, dass der Kontakt ohne die Adoption inniger wäre (Kontakt bestand teilweise schon vorher und wurde fortgeführt).

Und was die Erbrechtsthematik angeht - ja, mein Kind ist nicht entsprechend Erbe vom leiblichen Vater bzw. ggf. dessen Angehörigen, sofern dieser Todesfall nach dem Tod des Vaters eintreten würde. Andererseits - dafür ist es Erbe nach dem Adoptiv-Vater (und ggf. dessen Angehörigen). Beides kann man eh nicht haben, und ob es finanziell besser wäre... sei mal dahin gestellt. (Wobei es mir, ehrlich gesagt, irgendwo schon auch darum ging, dass mein Kind ohne Probleme nicht für die Sozialleistungen einttreten muss, die der leibliche Vater - seit der Trennung Sozialleistungsempfänger - erhält. Vielleicht unsozial, gesamtgesellschaftlich gesehen, andererseits muss man nach entsprechenden Verfahren oft auch nichts zahlen, wenn die Vaterschaft weiter besteht, der Vater aber seinen väterlichen Aufgaben nie entsprechend nachgekommen ist.)

Alles in allem - warum sollte es nicht dem Kindeswohl dienen, wenn der soziale Vater auch der juristische Vater wird?

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Re: Heile Welt...

Antwort von Pamo am 18.12.2012, 13:00 Uhr

Das war kein Angriff auf dich, zumal ich deinen Fall auch nicht kannte. Nur ein Ausdruck meines Gefühl des Unwohlseins mit Adoptionen, Namensänderungen etc.

In deinem speziellen Fall hätte ich wahrscheinlich keine Adoption angestrebt - jedenfalls aus meiner, nichtbetroffenen Perspektive.
Grund: Ungleichbehandlung ist für mich unwesentlich. Kinder sind unterschiedlich, die Herkunft ist unterschiedlich, dementsprechend ist der Fall unterschiedlich und eine Gleichbehandlung wäre für mich nicht erstrebenswert. Ich setze "gleich" nicht mit "fair" gleich.

Wenn der Kindsvater sich nie um das Kind kümmert - und womöglich noch nicht einmal Kindesunterhalt zahlt - kann das Kind von einer Unterhaltspflicht gegenüber dem unwürdigen Vater befreien lassen. Das geht recht unkompliziert übers Gericht, jedenfalls im mir bekannten Fall war das so. Das Erbrecht des Kindes bleibt weiterhin bestehen.

Aus meiner Perspektive hätte dein Kind weiterhin sein Erbrecht aus der Familie des KV behalten können (nicht nur vom Vater, sondern auch vom Rest der Familie wie Großeltern etc.) und der Stiefvater hätte es freiwillig im Testament bedenken können. Dann hätte das Kind das Beste aus 2 Welten. Ja, es würde mehr Erbschaftssteuer zahlen für das Erbe vom Stiefvater, aber das wäre für mich ein akzeptabler Preis.

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ja, enge Freunde von uns haben das durch

Antwort von Leewja am 18.12.2012, 13:00 Uhr

sie haben schon das zweite baby adoptieren können und sind sehr glücklich, aber sie mussten ein extrem konservatives familienbild gewährleisten, um in Frage zu kommen.

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Re: ja, enge Freunde von uns haben das durch

Antwort von Pamo am 18.12.2012, 13:04 Uhr

Also gibts dafür keine Rechtsgrundlage, doch faktisch gehen die Babys an die möglichst "klassischen" Familien.

Naja, in den USA laufen Adoptionen ja ganz anders, da gibts (gewerbliche) Agenturen die diese vermitteln. Meist entspringen diese religiösen Vereinigungen, da muss man sich auch konservativ angepasst darstellen, um adoptieren zu können. Bah!

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"das Kindeswohl liegt ja in einer heilen Welt, oder...?"

Antwort von Pamo am 18.12.2012, 13:18 Uhr

Möglich. Ich glaube es allerdings nicht.

Kommt vielleicht darauf an, wie du "heile Welt" definierst?

Ich bin ein Typ der es wissen will und immer gut damit leben konnte "anders" zu sein. Mein Kind schätze ich da ähnlich ein. Unterschiedliche Nachnamen sind für mich bspw kein Problem.

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Re: Heile Welt...

Antwort von Leena am 18.12.2012, 14:42 Uhr

Als persönlichen Angriff auf mich habe ich Deine Diskussionsbeiträge auch nicht gesehen. :-)

Ansonsten - vielleicht ist es bei uns noch einmal etwas anders, weil der leibliche Vater im Rahmen unserer Trennung damals die Vaterschaft nachhaltig ablehnte, und ich ihn dann nicht gegen seinen ausdrücklichen und erklärten Willen als Vater angeben wollte. (Finanziell war das machbar, ohne irgendwelche Sozialleistungen, UHV oder was auch immer in Anspruch nehmen zu müssen - also ging es zumindest nicht zu Lasten der Allgemeinheit, der Steuerzahler etc. Und das Kind weiß eh Bescheid, kennt Namen und Fotos vom leiblichen Vater, Kontakt zur Familie väterlicherseits besteht - es kennt also sehr wohl seine "Wurzeln".)

Aber von daher bestand vorher schon kein Erbrecht gegenüber dem leiblichen Vater und dessen Familien, kein Unterhaltsanspruch, kein Umgangsrecht etc.

Kind1 hatte also vorher zwar einen leiblichen Vater, juristisch aber keinen Vater, und später gab es dann erst einen sozialen Vater, der dann auch noch der juristische Vater wurde. Ich denke, einen Nachteil davon hatte das Kind zumindest nicht.

Vielleicht sehe ich das Ganze aber auch mehr aus dem Blickwinkel der Gleichstellung meiner Kinder. Ich will halt auch auf keinen Fall, dass Kind2 - 4 irgendwann mal sich gegenüber Kind1 als "vollwertigere" Kinder fühlen, mit mehr Erbansprüche gegenüber dem gemeinsamen sozialen Vater etc. pp. Faktisch sind es - mal von der Biologie abgesehen - nun einmal alles gleichermaßen "seine Kinder". Und auch im Fall einer Trennung - hätte Kind1 gegenüber dem sozialen Vater, anders als die Geschwister, keinen Unterhaltsanspruch, kein hinreichend nachhaltiges/unstrittiges Umgangsrecht... da wäre es dann auch "nur" ein "Kind 2. Klasse" gewesen, quasi. Und das wollten wir eben nicht.

Außerdem - mal ganz blöd und rein finanziell gesehen: Der leibliche Vater ist, seit das Kind auf der Welt ist, arbeitslos, von gelegentlichen kurzfristigen jetzt 1-Euro-Jobs mal abgesehen, und lebt von Sozialleistungen. In seiner Familie ist auch kein Geld vorhanden, und das wird sich - vom potentiellen Lottogewinn mal abgesehen - nach menschlichem Ermessen auch kaum ändern. So gesehen wäre dieser Vater ein Kostenfaktor fürs Kind, aber wirtschaftlich gesehen kein Gewinn.

Der Adoptivvater kommt es aus einer etwas besser gestellten Familie und hat einen gutbezahlten Job, und wenn sein Erbe eines Tages mal nur an Kind2 - 4 ginge, wäre das (für mich) ungerecht.

Wenn die Familie des Kindsvaters wollte (und auch etwas zu vererben hätte), dann könnten da die Großeltern es auch freiwillig im Testament bedenken. Dann hätte es genauso "das Beste aus 2 Welten", und stünde mit ziemlicher Sicherheit finanziell deutlich besser da. Und falls für das Erbe der leiblichen Großeltern Erbschaftssteuer anfiele - wäre das dann in meinen Augen ein akzeptabler Preis.

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Re: Heile Welt...

Antwort von Pamo am 18.12.2012, 14:51 Uhr

Gut, dein Kind hatte also gar keinen juristischen Vater bevor es adoptiert wurde. Das verändert die Sachlage erheblich und ich schicke dir meinen großen Respekt dass du Großeltern und den Loser-KV voneinander trennen kannst.

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Re: Heile Welt...

Antwort von Leena am 18.12.2012, 16:38 Uhr

...ich glaube, das hat mit "Respekt" nichts zu tun, sondern einfach damit, dass ich einerseits mein Möglichstes für mein Kind1 tun möchte, andererseits aber mich selber noch im Spiegel anschauen möchte - da bleibt keine andere Möglichkeit, als Großeltern und Kindsvater voneinander zu trennen. :-)

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