Geschrieben von Mama+4+1.Bauchbewohner+ am 03.02.2014, 22:00 Uhr |
Hartz 4 und Fahrkosten Umgangsrecht geltend machen?
Guten Abend,
mein Ex und ich wohnen 225 km voneinander entfernt und sind beide alleinerziehend. Ich bekomme Hartz4 und muss jetzt einen Weiterbewilligungsantrag stellen und wollte auch die Fahrkosten für das Umgangsrecht geltend machen.
Meine Mutter meinte da ich mit meinem eigenem PKW fahre müsste ich die km angeben die ich fahre und pro km würde man wohl 0,30 € bekommen.
Sie meinte das ich auch die Kosten die ich während des Umgangs habe auch teilweise? vom Jobcenter wiederbekommen könnte da ja Mehrkosten entstehen. Momentan fahre ich im Monat 1x 450 km. Wenn ich jetzt nicht falsch gerechnet habe wären das für 225 - 67,50 €
Das wäre dann ein Gesamtbetrag für 135,00 € Wäre das so richtig? ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.
Gruß
Re: Hartz 4 und Fahrkosten Umgangsrecht geltend machen?
Antwort von Christine70 am 03.02.2014, 22:06 Uhr
sorry, aber für was H4-empfänger alles geld bekommen ... davon können andere nur träumen.
ich meine dich jetzt nicht persönlich, das ist der staat... aber ich wundere mich immer wieder aufs neue.
und der nick? du hast schon 4 kinder und bekommst gerade dein 5. kind? ist das richtig?
Re: Hartz 4 und Fahrkosten Umgangsrecht geltend machen?
Antwort von Clivi8 am 03.02.2014, 22:07 Uhr
warum fragst du nicht einfach beim Jobcenter nach? das ist doch das Einfachste...
Wohnen die Kinder/das Kind nicht bei Dir?
Antwort von anna1979 am 03.02.2014, 22:25 Uhr
Also wenn sie bei Dir wohnen, dann musst Du gar nichts, nicht mal hinfahren! Da muss sich der KV kümmern wie er das geregelt bekommt! Ich wohne auch mit meinem Ex ca 300km entfernt und bei der Umgangsregelung legte das Gericht fest, dass er für Fahrtkosten aufkommen muss um seine Tochter zu sehen...
Re: Hartz 4 und Fahrkosten Umgangsrecht geltend machen?
Antwort von Pamo am 04.02.2014, 8:25 Uhr
Wenn du der Umgangsberechtigte bist, dann kannst du Fahrtkosten für den Umgang geltend machen und eine Essenspauschale für das betreffende Kind. (Hab ich mehrfach so gehört)
Wenn das Kind bei dir lebt, dann bekommst du nichts dergleichen, denn der Umgangsberechtigte trägt die Kosten des Umgangs - ausser es liegt ein anderslautendes Gerichtsurteil vor.
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