Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von cube am 22.12.2020, 14:01 Uhr

Halbe Urlaubstage

Das geht meiner Meinung nach nicht.
Entweder ist komplett zu - also es wird auch keine Reinigung bei Kunde x vorgenommen oder es ist offen. Offiziell für Kunden zu - aber intern zB Büroarbeit, Jahresabschluss etc machen ist hingegen etwas anderes.
Was aber gar nicht geht - egal ob Weihnachten oder sonst was - ist, dass der AG Pläne umstellt/über den Haufen wirft zu privaten Zwecken! Also, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen - zum Nachteil des AN´s.
Oder seid ihr vertraglich verpflichtet, auch beim AG zu Hause zu reinigen? Und er bezahlt das dann auch seiner Firma ganz korrekt? Ansonsten handelt er damit - unabhängig von den Urlaubstagen - rechtswidrig. So grob vergleichbar mit dem Toilettenpapier/Kugelschreiber etc das ich aus der Firma mitnehme, anstatt es selbst zu bezahlen.
Also nein - damit er seine Privatbude geputzt bekommt darf er dich (oder den AN) nicht herzitieren und geplante Freistunden streichen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.