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Geschrieben von ursel66 am 01.12.2018, 23:03 Uhr

grübel...

Die Aussage der SB beim Amtsgericht war: sorry, mein Fehler! Namentliche Nennung, dann rückt das Kind NICHT nach! Nur bei gesetzlicher Erbfolge.
Aber: die leiblichen Kinder haben das Erbe angenommen, nur die nicht leiblichen (wurden beim Tod des Ehemannes - leiblicher Vater - ausgezahlt - evtl. eine notarielle Vereinbarung?) haben ausgeschlagen.
Mein Kind ist volljährig und ich bin nur noch beratend dabei.... wir haben aber einen Termin beim Amtsgericht und lassen uns dort beraten!

 
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