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Geschrieben von Jette87 am 29.11.2018, 11:49 Uhr

dumpfe Erinnerung

Natürlich wieder gaaaaaaanz simpel.

Man holt sich die Rosinchen raus und die Schulden bleiben außen vor. Die Gläubiger wären begeistert.

Schonmal was davon gehört, daß alles "wertvolle" ab Zeitpunkt des Todes Erbmasse ist und mit den Schulden verrechnet wird?


Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder Erbe annehmen oder Ausschlagen.

 
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