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von LaraSontje  am 18.03.2022, 8:01 Uhr

Frage zur Steuererklärung

Er hat 5 verschiedene Arbeitsorte? Falls ja, dann müsste ein Arbeitsort als "Hauptarbeitsort" festgelegt sein und der gilt dann. Die "Startbahnhöfe" sind völlig egal, als Werbungskosten trägst du den Arbeitsweg ein, also die Strecke von deinem Wohnort bis zu deiner Arbeitsstätte...

 
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