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Geschrieben von kravallie am 30.06.2014, 19:00 Uhr

Es weiß nicht der mitarbeiter....

....sondern der arzt.
und DER schreibt krank.
es geht den ag auch null/nichts/nada an, was dem ma fehlt.
also muß er sich gar nicht zur krankschreibung äußern.

klar, daß der selbstständige auch mit kopf in der schlinge arbeitet. dafür isf er ja selbstständig.

 
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