Geschrieben von SelinaMama am 28.08.2017, 16:37 Uhr |
Erbschaft
Hallo,
Eine Frage an die, die sich mit Amtsdeutsch auskennen
Habe ein Schreiben eines Nachlassgerichtes erhalten, darin steht:
.....da ein die Beerdigungskosten übersteigende Nachlass vorhanden ist, würden folgende Erben ermittelt......
Das bedeutet doch, dass es Guthaben/ Wertgegenstände zu Erben gibt und das Erbe nicht mit Verbindlichkeit verbunden ist, oder ?
Danke schonmal für eure Hilfe
Lg
Re: Erbschaft
Antwort von shinead am 28.08.2017, 17:01 Uhr
Du müsstest das Schreiben vom Nachlasspfleger erhalten, oder?
Normalerweise sind dann Verbindlichkeiten schon beglichen. Ruf' einfach mal dort an und frage nach. Der Nachlasspfleger kann da Auskunft erteilen.
Re: Erbschaft
Antwort von SelinaMama am 28.08.2017, 17:13 Uhr
Das Schreiben kam vom Nachlassgericht....
Der Halbbruder von meinem verstorbenen Vater ist verstorben. Wir sind 6 Erben.
Ich selbst lebe im Ausland, aber werde versuchen da mal anzurufen.
Danke.
Meister
Geldfrage, möchte "Bruder" Autos verkaufen, sind alle wie neu (nur staubig;))
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