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Geschrieben von Pamo am 01.03.2015, 9:03 Uhr

Erbschaft ausschlagen und Wohnungsauflösung

Kennt sich jemand aus? Wenn ich eine Erbschaft ausschlage und dementsprechend auch keine Erinnerungsstücke mitnehmen darf: Wie handhabt man am besten die Wohnungsauflösung des Verstorbenen? Der gesunde Menschenverstand gebietet doch, dass ich die Wohnung nach wichtigen Unterlagen absuche bevor ich eine Entrümpelungsfirma hinein schicke. Darf ich das, muss ich das und wie komme ich überhaupt in die Wohnung rein wenn es keinen Zweitschlüssel zur Wohnung gibt?

 
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