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Geschrieben von Pamo am 01.03.2015, 9:03 Uhr

Erbschaft ausschlagen und Wohnungsauflösung

Kennt sich jemand aus? Wenn ich eine Erbschaft ausschlage und dementsprechend auch keine Erinnerungsstücke mitnehmen darf: Wie handhabt man am besten die Wohnungsauflösung des Verstorbenen? Der gesunde Menschenverstand gebietet doch, dass ich die Wohnung nach wichtigen Unterlagen absuche bevor ich eine Entrümpelungsfirma hinein schicke. Darf ich das, muss ich das und wie komme ich überhaupt in die Wohnung rein wenn es keinen Zweitschlüssel zur Wohnung gibt?

 
23 Antworten:

Re: Erbschaft ausschlagen und Wohnungsauflösung

Antwort von omagina am 01.03.2015, 9:25 Uhr

moin...wenn da nur schulden sind...und das war bei meinem schwager leider so....haben wir alle ausgeschlagen ...und somit hat die stadt die wohnung auf ihre kosten räumen müssen...denn mit der ausschlagung waren wir aus allem raus...lg regina

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Re: Erbschaft ausschlagen und Wohnungsauflösung

Antwort von Pamo am 01.03.2015, 9:31 Uhr

Mit der Ausschlagung darf man also gar nicht mehr helfen und die anfallenden Kosten reduzieren?

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Re: Erbschaft ausschlagen und Wohnungsauflösung

Antwort von Maxikid am 01.03.2015, 9:33 Uhr

Genau, du darst noch nicht einmal mehr die Wohnung betreten, nach der Ausschlagung. Du bist praktisch nicht mehr vorhanden. LG maxikid

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Re: Erbschaft ausschlagen und Wohnungsauflösung

Antwort von Pamo am 01.03.2015, 9:36 Uhr

Ist ja super. Keine Pflichten mehr...

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viele Koeche verderben den Brei

Antwort von Benedikte am 01.03.2015, 9:37 Uhr

Pamo,

Sekt oder Selters. Was Du mit helfen umschreibst, kommt beim Amt rueber als `´ ich will mir schnell noch was rausholen, Kosten kriegt Ihr``.

Fuer die Entmueller machen ein paar Kisten mehr keinen Unterschied, da kommt alles ruckzuck weg. Fuer die ist auch nichts von Wert wie bspw alte Familienfotos oder so, deswegen geht es auch schnell. Eben null affektionsinteresse.

Aber wenn man sich ersten fuers absolut nichttzusatendig erklaert und ausschlaegt, darf man eben auch nicht ran.

War es denn ein naher verwandter? Bist Du sicher, dass es nur Schulden gibt?

Benedikte

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Re: Erbschaft ausschlagen und Wohnungsauflösung

Antwort von +sumsebiene+ am 01.03.2015, 9:38 Uhr

jep.. hast du nichts mehr mit zu tun..ABER, wenn sie einen Millionenschatz in der Wohung finden, ist es auch nicht deiner

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Re: viele Koeche verderben den Brei

Antwort von Pamo am 01.03.2015, 9:43 Uhr

Es ist meine Mutter, aber der Fall ist hypothetisch, denn sie ist quicklebendig. Ihr ist nicht klar, dass ihre Enkeltochter nicht auch nur ein Erinnerungsstück bekommen wird wenn die Dinge bleiben wie sie sind. Wenn sie also das nächste Mal großmundig dem Kinde dies und jenes verspricht, werde ich dazu etwas sagen müssen. Bisher schwieg ich lächelnd. Meine Mutter möchte ihre Erbschaftsschulden weiter vererben.

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Re: viele Koeche verderben den Brei

Antwort von Benedikte am 01.03.2015, 9:51 Uhr

Zum Thema Muetter bin ich absolut sprechfaehig.

Begreift Deine Mutter denn, wie die Situation ist? Wenn es sich um relativ wertlose Dinge handxelt, kann sie die ja verschenken, vorab. bei wertsachen ist es schwieriger, da koennen grosse Schenkungen bisweilen zurueckgefordert werden wenn der Schenker ansonsten pleite ist.

Und, so ungesetzlich und verboten es ist, wenn sie stirbt und Du einen Schluessel hast, dann wird die ja kei amt der Welt beweisen koennen, welche Fotos oder so Du hast mitgehen lassen.

Benedikte

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Re: viele Koeche verderben den Brei

Antwort von Jana287 am 01.03.2015, 9:52 Uhr

Oha, dann habt Ihr dringenden Redebedarf. Kann Deine Mutter nicht vorher dieFamilienerbstücke bzw Erinnerungen verteilen?
Klär doch bitte noch ab, ob Du für Deine eventl. minderjährige Kinder auch ausschlagen musst. Da war irgendwas, bin aber nicht sicher.

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Re: viele Koeche verderben den Brei

Antwort von Johanna3 am 01.03.2015, 10:14 Uhr

Ja, für minderjährige Kinder müssen die Erziehungsberechtigten das Erbe ausschlagen.

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Re: viele Koeche verderben den Brei

Antwort von Pamo am 01.03.2015, 10:29 Uhr

Ich habe keinen Schlüssel und meine Mutter scheint nichts begreifen zu wollen. Leider. Sie lässt sich nicht helfen und ist beratungsresistent.

Ich habe all mein Zeugs wie Urkunden und Fotos vor laaanger Zeit rausgeholt, insofern habe ich keinen Leidensdruck. Ich will nur nicht dass mein Kind enttäuscht wird und werde bei der nächsten Versprechung der Sachverhalt erläutern.

Vielleicht ist es besser wenn meiner Mutter nicht klar ist, dass ihre ganzen Kunstprojekte vom Entrümpler auf den Sperrmüll geschmissen werden.

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Re: viele Koeche verderben den Brei

Antwort von Pamo am 01.03.2015, 10:29 Uhr

Ja, danke, ihr beiden.

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Bestattungspflicht?

Antwort von Erzangie am 01.03.2015, 11:27 Uhr

Wisst ihr denn, wie es in einem solchen Fall mit der Bestattungspflicht aussieht? Ich frage nicht für mich, aber für eine liebe Freundin, die da aktuell in einer äußerst unschönen Situation sitzt.

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Re: Bestattungspflicht?

Antwort von Pamo am 01.03.2015, 11:32 Uhr

Meinst du die Frage wer für die Kosten der Bestattung aufkommt?

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Re: viele Koeche verderben den Brei

Antwort von mibele am 01.03.2015, 11:40 Uhr

Hallo,

Aus Erfahrung kann ich dazu noch sagen, dass einem dabei aber immer klar sein muss, das wenn man als nächster Erbberechtiger das Erbe ausschlägt,
nicht unmittelbar das Erbe “verfällt“ und an die Stadt geht, sondern erst der Reihe nach die nächsten Erbberechtigen zu Zuge kommen.
Möchte man vermeiden, dass z.b. Großkusine XY nachher noch das Erbe annimmt, muss man noch darüber nachdenken, ob man das nicht auch noch verhindern möchte.
Entweder um Großkusine XY zu schützen oder aber, wenn man nicht möchte, dass bestimmte Dinge des Verstorbenen publik werden...

(Kenne einen Fall, da hat der Sohn lieber das komplizierte Schulden-Hickhack angenommen, bevor die nächste Verwandtschaft, die einfach nicht glauben wollten, dass nichts mehr von Wert vorhanden war, Einsicht in sämtlichen privaten Belange - und Abgründe- haben sollten)

LG m.

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Re: Bestattungspflicht?

Antwort von mibele am 01.03.2015, 11:43 Uhr

Bei Erbausschlagung kommt die Gemeinde für die Bestattung auf.
Allerdings hat man dann auch keinen Einfluss auf die Art der Beisetzung und es kann sein, dass es auch kein persönliches Grab gibt.

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Re: viele Koeche verderben den Brei

Antwort von Pamo am 01.03.2015, 11:45 Uhr

Huch, das klingt furchtbar!

Es gibt keine Chance dass ich mich derartig opfere. Darf ich auch gar nicht, weil ich für ein Kind Verantwortung trage. Und weitethin lautet die Devise: Wer nicht hören will, muss fühlen!

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Re: Bestattungspflicht?

Antwort von Julia+Christopher am 01.03.2015, 12:24 Uhr

Soweit ich weiß sind das zwei unterschiedliche Dinge. Die Erbausschlagung befreit NICHT von der Bestattungsplficht.

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Re: Bestattungspflicht?

Antwort von Hase67 am 01.03.2015, 13:36 Uhr

Hi,

wir haben bei meiner Mutter, die in einem nicht abgeschlossenen Insolvenverfahren steckte, auch eine Erbausschlagung gemacht. Die kompletten Bestattungskosten habe ich aber getragen, das sind ja zwei paar Stiefel. Und ja, wir haben NICHTS aus der Wohnung mitgenommen außer einem Fotoalbum mit Kinderfotos von uns, das jetzt mein Bruder hat - das hatten wir in einem Schreibtischschrank entdeckt, als wir nach den Papieren suchten, um Gas, Stromanbieter, Versicherungen etc. zu kündigen. Alles andere bekam der Entrümpler, der im Auftrag des Vermieters die Wohnungsauflösung machte - wir durften nach der Erbausschlagung tatsächlich nicht mehr in die Wohnung.

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Re: Bestattungspflicht?

Antwort von Johanna3 am 01.03.2015, 14:16 Uhr

Der entgeht man normalerweise nicht. Auch nicht, wenn schon jahrelang kein Kontakt mehr bestand.

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Re: Bestattungspflicht?

Antwort von Leena am 01.03.2015, 14:37 Uhr

Die Bestattungspflicht ist, soweit ich mich vor ein paar Jahren mal beruflich am Rande damit befassen durfte, Sache der einzelnen Bundesländer und insoweit unterschiedlich geregelt.

Also vorsichtshalber mal nach dem Gesetz für das jeweilige Bundesland bei Google suchen..?

Originär haben Bestattungspflicht und Erbausschlagung allerdings nichts miteinander zu tun, soweit ich mich erinnere.

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Re: Bestattungspflicht?

Antwort von Silvia3 am 01.03.2015, 18:22 Uhr

Die Bestattungspflicht ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Eine Bekannte von mir musste in Sachsen für die Bestattung einer Tante aufkommen, mit der sie seit Jahren keinen Kontakt hatte und deren Erbe sie ausgeschlagen hatte.

Silvia

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So ist es, hab das grad auch aktuell

Antwort von Christine70 am 01.03.2015, 20:22 Uhr

Mein ehemaliger Arbeitgeber, bei dem ich drei jahre lang die Haushälterin war, wurde nach drei wochen tot in seiner Wohnung gefunden *schüttel*
Nun weiß man anhand der Akten, daß er drei Kinder hat aus seiner gescheiterten Ehe.
Die kinder haben das erbe zwar ausgeschlagen, müssen aber für die bestattung aufkommen. Das ganze zieht sich jetzt schon ein halbes jahr hin. die wohnung wurde auch noch nicht ausgeräumt (Nur das schlafzimmer, wo er im bett gefunden wurde) weil die gemeinde sich noch rumstreitet, wer die räumungskosten übernimmt.

Ich war sozusagen die letzte Kontaktperson des Mannes, hatte aber etwa ein jahr vor seinem Tot bei ih gekündigt und hatte auch keinen kontakt mehr zu ihm. daß er gefunden wurde, weiß ich nur von feuerwehrkreisen, weil die seine Türe aufbrechen mußten.

ich hab kontakt zu einer seiner töchter und weiß was da gerade abgeht. die kinder hatten 25 jahre keinen kontakt zu ihrem vater, er hat für sie nicht mehr existiert. aber die bestattungskosten werden sie sich wohl teilen müssen. da ist jetzt demnächst die verhandlung.

das erbe haben sie ausgeschlagen, da sind sie raus. er hatte wohl echt nur schulden, wovon er aber nie was erzählt hat. mir gegenüber meinte er immer, er hat seine schäfchen auf dem trockenen. allerdings glaubte ich das nie, weil er mir zum schluß hin nix mehr zahlen wollte....... oder konnte. das war der grund meiner kündigung.

also wenn leibliche kinder da sind, müssen sie die beerdigungskosten tragen, da führt kein weg dran vorbei.

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