Geschrieben von mozipan am 03.05.2012, 10:51 Uhr |
Eine Wandelung des Kaufvertrages gibt es nicht mehr.
Sie war seinerzeit im BGB unter § 462 geregelt und wurde durch Schuldrechtsmodernisiertun zum 01.01.2002 gegen den Rücktritt vom Kaufvertrag ( §§ 323, 346 BGB) ersetzt.
Wandlung des KV bedeutete "Rückgängigmachung des KV" - Der Käufer konnte nach der Wandelung den Kaufpreis zurückverlangen und der Verkäufer die Kaufsache.
Der Rücktritt vom KV aufgrund von Mängeln ist im Prinzip das gleiche.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html
- Wandlung - Kaufvertrag - Pia78 03.05.12, 10:41
- Eine Wandelung des Kaufvertrages gibt es nicht mehr. - mozipan 03.05.12, 10:51
- Re: Eine Wandelung des Kaufvertrages gibt es nicht mehr. - Holzkohle 03.05.12, 11:27
- Eine Wandelung des Kaufvertrages gibt es nicht mehr. - mozipan 03.05.12, 10:51
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