Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

von Leena  am 05.05.2013, 21:47 Uhr

Eine Frage generell dazu...

Wenn man eine Steuererklärung abgeben muss, ist der Stichtag grundsätzlich der 31.05., Fristverlängerung bis September bzw. in besonders begründeten Einzelfällen bis Februar möglich.

Ansonsten sind Kinderbetreuungskosten (seit 2012) nach deutschem Steuerrecht als Sonderausgaben absetzbar, und zwar grundsätzlich zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4 000 Euro je Kind, für Kinderbetreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes bis 14 Jahre. Vorher gab es die Betreuungskosten unter bestimmten Umständen auch, ggf. als Werbungskosten oder Betriebsausgaben (ebenfalls 2/3, max. 4.000 Euro pro Kind).

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.