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Geschrieben von Marianna81 am 26.09.2016, 1:36 Uhr

du musst einen Wiederspruch einlegen.

Kann sein, das dein Therapeut eine schlechte Begründung seinerseits abgegeben hat, daher hat sich der med. dienst der KK so entschieden.
informiere ihn darüber.

 
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