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Geschrieben von shinead am 10.05.2016, 17:54 Uhr

Danke euch! Es geht um

Das Jugendstrafrecht gilt ggf. bis 21. Tatsächlich ist es ab dem 18. Geburtstag vom Entwicklungsstand des Täters abhängig, ob Jugendstrafrecht, oder "normales" Strafrecht angewendet wird.
Wenn ein 25-jähriger nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, so war er bei der Tat noch keine 21 (Erwachsen mit Vollendung des 21. Lebensjahres, also dem Tag vor dem 21. Geburtstag).

Mit Ferienfreizeiten habe ich keine Erfahrung. Aber der Uhrenvergleich ist gar nicht schlecht. Wenn Du bis 12 Uhr da sein sollst, dann ist eben 12:30 zu spät...

 
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