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Geschrieben von Tai am 10.05.2016, 16:56 Uhr

Danke euch! Es geht um

Ich danke euch für eure Beiträge, die sehr erhellend waren und mir zeigen, dass vielleicht doch ich (und Mann und Kind) blöd sind....

Es geht um Sommerjobs in unserer französischen Partnerstadt, die im Gemeindeblatt eben mit dieser Altersangabe ausgeschrieben waren.

Wie selbstverständlich gingen alle hier im Haushalt davon aus, dass man sich mit 18 Jahren dafür bewerben kann, zumal der Zeitraum nicht nur die Sommerferien umfasst, und vielleicht fundierte Französischkenntnisse auch nicht schlecht wären.

Bei Jugendfreizeiten bedeutet 15-18 Jahre schließlich auch, dass 18jährige mitfahren dürfen. Und das Jugendstrafrecht geht bis weit in die Zwanziger.

Aber offensichtlich gilt das Angebot nur für Jugendliche mit 16 und 17 Jahren, wie einige von euch auch nach dem Gesetz argumentiert haben.

Meine Tochter hat sich für einen Sommerjob beworben und in der Absage stand wohl, dass in der Zeitung klar gestanden hätte, dass es nicht für Achtzehnjährige gelten würde.

Verärgert bin oder besser war ich, weil ich meine große, nachweislich erwachsene Tochter, zur rechtzeitigen Abgabe der Bewerbung und allem Bewerbungskram treiben musste, völlig überflüssigerweise.

Und wahrscheinlich bin ich auch verärgert, weil es für alle Seiten so schön gewesen wäre, wenn es mit den Wochen allein in der Fremde geklappt hätte...

 
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