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Geschrieben von knödelchen00 am 27.05.2013, 8:50 Uhr

DPD - Ärger! Von wegen versichert ...! .......... Wer hat Ähnliches erlebt?

Ich ärger mich momentan sehr über DPD und seiner angeblich versicherten Sendungen.

Mir wurde ein Schaden gemeldet.
1. war das Kind der Adressaten sehr krank (so nahmen sie das Paket an, wahrscheinlich ohne nach großartigen Schäden zu gucken)
2. wurde es mir dann später gemeldet (Sendung verfolgt, kam nichts-bin verreist)
3. war ich eben dummerweise in Urlaub, als die Reklamation der Adressaten bei mir eintraf.

So wurde die Schadensmeldung an DPD verzögert geschickt (inklusive Feiertagen und Wochenende vergingen insgesamt 9 Tage nach Annahme)

Nun schreibt DPD ganz frech, das
1. mit einer Annahme des Paketes die Unversehrtheit bescheinigt wurde. Sie quasi somit aus der Pflicht wären.
2. ein Schaden unverzüglich nach Feststellung spätestens 7 Tage nach Annahme des Paketes gemeldet werden müsste.

Ich finde das sehr dreist und werde somit über dpd gar nichts mehr verschicken, wenn die sich wegen 10 €(!) Schaden so anstellen!

1. Wer hat Ähnliches erlebt?
2. Wer kann mir sagen, wie ich den Garagenvertrag bei DPD kündigen kann? Bzw.
3. die Annahme eines Paketes durch Nachbarn verhindern kann?

Ich werde Sendungen von DPD nur noch persönlich annehmen und SOFORT -VOR UNTERSCHRIFT- die Senung prüfen!!!
Dann muß der Bote - es tut mir zwar leid- eben warten.

Selber werde ich in Zukunft nur noch über DHL verschicken!

 
10 Antworten:

Re: DPD - Ärger! Von wegen versichert ...! .......... Wer hat Ähnliches erlebt?

Antwort von rabbit80 am 27.05.2013, 9:32 Uhr

warum hat der Empfänger den Schaden nicht vorab gemeldet?

Kein Paketfahrer lässt Dich das Paket vor der Unterschrift öffnen, denn so gilt es als in Empfang genommen.

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rabbit80

Antwort von knödelchen00 am 27.05.2013, 9:41 Uhr

Hä, wie meinen?

Fakt ist nun mal, das man mit Unterschrift bei Paketannahme die Unversehrtheit der
Sendung bescheinigt und Dpd DAMIT quasi schon aus der Pflicht ist!

Eigentlich ist das gut beschrieben, warum wieso weshalb.
Noch mal genauer:
Ich habe die Sendung beobachtet und da am 2ten Tag nach Annahme des Paketes nichts kam, bin ich halt verreist - nech....
Das das Kind der Adressaten sooo krank war, konnte ich ja nun mal nicht wissen....

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Und deswegen ist es ja auch nicht DEIN Problem.

Antwort von Trini am 27.05.2013, 9:58 Uhr

Und auch nicht das von DPD!!! Sondern das der Empfänger.
In zwei Tagen nach Empfang kriegt man viel kaputt.

Trini

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Re: Und deswegen ist es ja auch nicht DEIN Problem.

Antwort von knödelchen00 am 27.05.2013, 10:04 Uhr

Da hast Du auch wieder recht....

Hmm, vielleicht bin auch einfach nur zu gutgläubig.....

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Unversehrtheit der Sendung = äußerlich erkennbare Schäden

Antwort von Alexa1978 am 27.05.2013, 12:51 Uhr

Alles andere kann man ja erst nach Empfang überprüfen und hat dann eben die 7 Tage für die Reklamation Zeit, wird aber schwer zu beweisen, dass der Schaden durch DPD verursacht wurde.

Außerdem muss doch der Empfänger reklamieren?!

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Re: Unversehrtheit der Sendung = äußerlich erkennbare Schäden

Antwort von rabbit80 am 27.05.2013, 14:39 Uhr

danke, Du hast mich verstanden.

kein Fahrer lässt Dich vorher ein Paket öffnen. Wenn äusserlich was zu sehen ist, wird die Annahme verweigert. Ansonst ist es ein versteckter Mangel, den der Empfänger zu melden hat.

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Re: Unversehrtheit der Sendung = äußerlich erkennbare Schäden

Antwort von Mami-Franzi19 am 27.05.2013, 15:11 Uhr

Konnte sie dir denn Bilder davon schicken??

WIll sie jetzt das DU dafür aufkommst?
Um was ging es denn das es nun kaputt ankam?

Eig hat DPD sich da geschickt rausgewunden, mit den 7 tagen, steht das denn auc so in den AGB's oder so?

Is ja nicht so das NUR der Inhalt beschädigt ist (dafür sind ja die 7 Tage), der karton war ja beschädigt und das hätte gleich bei Übergabe angemerkt werden sollen... (da sichern sie sich eben mit deer unterschrift ab, nimmt ja keiner n demoliertes paket an ohne es vermerken zu lassen)..

Würd mich mal interessien wie die Käuferin nun ist, besteht sie auf erstattung von DIR?

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Versender muß reklamieren! Denn der ist Vertragspartner von dpd.

Antwort von knödelchen00 am 27.05.2013, 15:37 Uhr

Diese Information stammt direkt von DPD!

Das Paket hatte scheinbar keine äusserlich erkennbaren Schäden...?...

Ausserdem:
Nur mal angenommen, es handelt sich um Porzellan..da erkennt man von aussen sicher auch nicht unbedingt einen Schaden, gell?
Die Post hätte mit einer Reklamation sicher nicht so ein Theater veranstaltet.

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Re: Unversehrtheit der Sendung = äußerlich erkennbare Schäden

Antwort von knödelchen00 am 27.05.2013, 15:41 Uhr

Mir wurden auf meinen Wunsch hin Bilder der Ware geschickt!
Dort ist ganz klar ein Bruch zu erkennen.
Wie das Paket aussah - keine Ahnung!

Natürlich meint sie jetzt, das DPD in der Pflicht wäre...
oder ich???

Es ist allemal komisch, das erst nach Tagen reklamiert wurde und das Bild erst nach Aufforderung kam....
wie schon jemand schrieb, es kann viel passieren in der Zeit....

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Re: Versender muß reklamieren! Denn der ist Vertragspartner von dpd.

Antwort von rabbit80 am 27.05.2013, 18:36 Uhr

Naiv, die Post ist da nicht viel besser.

Porzellan muss im übrigen auch so verpackt sein, daß es aus ein Meter Höhe fallen kann, ohne kaputt zu gehen.
Auf solche Dinge beruft sich jedes Transportunternehmen.
äusserlich kein Schaden- innen schlecht verpackt.

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