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von Leena  am 18.02.2014, 18:36 Uhr

Commerzbank und Co

"Boni sind ja nicht als "normale" Gehaltssonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld definiert, sondern als Leistungsbezogene Vergütung. Als Leistung sollte man da m.E. schon den Gewinn eines Unternehmens heran ziehen und nur der kann (maximal) verteilt werden."

Ich kenne es von der Firma meines Mannes (übrigens auch eine AG), dass die Boni da über die Zielvereinbarung des Mitarbeiters definitiert werden. Es wird also ein Ziel zwischen Mitarbeiter und Chef einvernehmlich festgelegt, hinterher wird einvernehmlich festgelegt, zu wie viel Prozent die Zielvereinbarung erreicht wurde, und für jeden Prozentpunkt über 100 wird dann ein gewisser Betrag x als Boni ausgezahlt.

Der Betrag, der für jeden Prozentpunkt über 100 gezahlt wird, ist dann vom Gewinn des Unternehmens anhängig, aber als Leistung wird schon die individuelle Zielerreichung als Maßstab genommen.

 
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