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Geschrieben von Gaby J. am 14.04.2015, 21:22 Uhr

Busfahrt für Klassenfahrt bezahlen obwohl das Kind nicht mitfährt?

Hallo,

kurz umrissen :)

Die Klasse meiner Viertkläsker fährt Montag auf Klassenfahrt. Nun ist es so das einer der beiden Jungs von anfang an gesagt hat er will nicht. er fuhr auch letztes Jahr nicht mit als die nur knapp 60km weggefahren sind (2 Nächte)

Ich hab auch von Anfang an mit der Lehrerin gesprochen das N. wohl nicht mitfährt. alles gu8te zureden von beiden Seiten brachte nix. Versprechen das ich ihn zu jeder Zeit abhole kann ich diesmal nicht geben (geht auf eione Insel nur mit Fähre)

Jetzt bekomme ich eine E Mail der Lehrerin das ich die Busfahrt bezahlen muß weil sie knapp kalkuliert haben.

Ich denke ja das ist nicht wirklich mein Problem, es war eigentlich klar das der N. nicht mitfahrt, ich habe nie eine Anmeldung abgegeben.

Das kann doch nicht rechtens sein, oder?


Und nun für alle die meinen ich als Mutter muß mein Kind mal gehen lassen :) Glaubt mir ich wäre nicht böse wenn die Zwillinge mal 5 Tage weg sind :D

Aber man müßte N. mit Gewalt im Bus festhalten und das tue ich meinem Kind nicht an.

 
44 Antworten:

Re: Busfahrt für Klassenfahrt bezahlen obwohl das Kind nicht mitfährt?

Antwort von Jule9B am 14.04.2015, 21:35 Uhr

Wen man bis zum Schluss nichts Genaues mitteilt und die Lehrerin noch warten musste, ob er nicht doch mitfährt usw. ... dann mussten sie ja für den Ernstfall einen Platz im Bus für ihn einplanen, oder? Insofern würde ich schon sagen, dass du zahlen musst, zumal die Lehrerin umgekehrt in Teufels Küche gekommen wäre, hätte dein Sohn sich plötzlich doch umentschieden und hätte mit gewollt, aber dann wäre kein Platz im Bus gewesen? Ist halt nicht günstig, wenn die Zahl gerade an einer Berechnungsgrenze ist und es dann für alle anderen teurer wird, weil einer sich bis zum Schluss nicht ausquatscht.

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Re: Busfahrt für Klassenfahrt bezahlen obwohl das Kind nicht mitfährt?

Antwort von Lauch1 am 14.04.2015, 21:40 Uhr

An unserer Schule wirds so gehandhabt:
Wer sich für eine Klassenfahrt nicht anmeldet, zahlt klarerweise nichts (und geht in den Ersatzunterricht).
Wer erkrankt zahlt eine Stornogeführ in der Höhe der Anreise (also Bus, Bahn).
Keine Ahnung, ob dir das hilft.

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Re: Busfahrt für Klassenfahrt bezahlen obwohl das Kind nicht mitfährt?

Antwort von shinead am 14.04.2015, 21:41 Uhr

Gab es denn eine offizielle Anmeldung, die Du eben nicht unterschrieben hast?

M.E. Musst Du nicht zahlen. Bevor jemand "vorsichtshalber" einen Platz auf Deine Kosten reserviert, muss er Dich schon fragen.

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Re: Busfahrt für Klassenfahrt bezahlen obwohl das Kind nicht mitfährt?

Antwort von Lauch1 am 14.04.2015, 21:41 Uhr

Muss man sich für eine Klassenfahrt nichts anmelden?

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Re: Busfahrt für Klassenfahrt bezahlen obwohl das Kind nicht mitfährt?

Antwort von Alex2003 am 14.04.2015, 21:42 Uhr

wenn ihr es am anfang nicht ganz deutlich ihr mitgeteilt habt, müsst ihr es bezahlen. sehe es so wie Jule9B
doof für euch, nur man muss ja alles planen und auch reservieren und bezahlen. verstehe die lehrerin. du würdest auch sauer sein, wenn du urplötzlich mehr bezahlen müsstest, wenn ein anderes kind urplötzlich nciht mehr mitfahren würde.

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Re: Busfahrt für Klassenfahrt bezahlen obwohl das Kind nicht mitfährt?

Antwort von Zwurzenmami am 14.04.2015, 21:49 Uhr

Ich verstehe das so, dass N weder angemeldet war, noch dass sie gesagt hat, dass er eventuell mitfährt. Es war von Anfang an klar, dass er nicht mit will.

Wenn die Lehrerin sich verkalkuliert, kannst Du doch nichts für.

Ich würde nicht zahlen

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ja gab es :)

Antwort von Gaby J. am 14.04.2015, 21:55 Uhr

Und die hab ich für N. nicht ausgefüllt, weil es für mich klar war.

Ich denke wer die Musik bestellt, der zahlt!

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Re: Busfahrt für Klassenfahrt bezahlen obwohl das Kind nicht mitfährt?

Antwort von Gaby J. am 14.04.2015, 22:03 Uhr

genau, es war klar er will nicht!

das war auch schon lange mit der Lehrerin besprochen

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Re: ja gab es :)

Antwort von shinead am 14.04.2015, 22:06 Uhr

Keine Anmeldung, keine Zahlungsverpflichtung.

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Re: ja gab es :)

Antwort von Lauch1 am 14.04.2015, 22:10 Uhr

Sehe ich auch so: wenn du das Kind nicht verbindlich angemeldet hast, warum solltest du dann zahlen.

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Bei uns sind Klassenfahrten pflicht

Antwort von TinaDA35 am 14.04.2015, 22:16 Uhr

Es handelt sich um eine schulische Veranstaltung.

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hab jetzt folgendes geschrieben:

Antwort von Gaby J. am 14.04.2015, 22:17 Uhr

Hallo .....

Hiermit beziehe ich mich auf Deine Email vom 13.04. in der Du mir mitteiltest das N. bwohl er nicht an der Klassenfaht teilnimmt und auch nie angemeldet wurde, ich die Kosten der Busfahrt zu tragen habe, weil ihr zu knapp kalkuliert habt.


Ganz ehrlich ich wüsste nicht warum ich für Niklas Buskosten übernehmen sollte. Wie sagt man so schön:
Wer die Musik bestellt, der Zahlt!

Momentan entsteht bei mir der Eindruck das der Lehreranteil irgendwo rein muss.

Gerne bin ich bereit die Forderung der Schule juristisch verifizieren zu lassen.

Viele Grüße

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Re: Bei uns sind Klassenfahrten pflicht

Antwort von Gaby J. am 14.04.2015, 22:21 Uhr

tja und was machst du wenn du weißt dein Kjnd kann nur mit roher Gewalt dahin gebracht wrden?

Der anderer Zwilling muss dann halt zur schule.

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Re: Bei uns sind Klassenfahrten pflicht

Antwort von Lauch1 am 14.04.2015, 22:22 Uhr

Zwingen kann man niemanden. Als Alternative gibt es ja Ersatzunterricht.

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Re: hab jetzt folgendes geschrieben:

Antwort von Silvia3 am 14.04.2015, 22:32 Uhr

Das willst Du doch nicht ernsthaft losschicken? Der Lehrerin unterstellen, dass sie ihre Kosten da unterwurschteln will, ist ja schon eine Kriegserklärung. Dazu noch gleich mit dem Anwalt drohen. Das solltest Du aber nochmal überarbeiten und etwas zurückhaltender formulieren.

Ist es bei Euch üblich, die Lehrer zu Duzen???

Silvia

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wir waren zusammen in der Krabbelgruppe, ansonsten

Antwort von Gaby J. am 14.04.2015, 22:42 Uhr

sag ich natürlich Sie :)

Und ich hab es nicht nur an die Lehrerin geschickt, in Kopie auch an den Rektor.

Ich fühl mich verarscht! Sorry! Es war klar, Glasklar das N. nicht mitfärt, warum soll ich den Bus bezahlen und womöglich noch dankbar sein das ich das Schullandheim nicht bezahlen muss.

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Re: wir waren zusammen in der Krabbelgruppe, ansonsten

Antwort von swiss-mom am 14.04.2015, 22:52 Uhr

Um wie viel geht es hier eigentlich?

Ich finde den Text heftig.

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Re: hab jetzt folgendes geschrieben:

Antwort von roxithro am 14.04.2015, 22:56 Uhr

ich finde die Wortwahl ziemlich daneben. Auch wenn du im Recht bist, kann man seine Ansicht auch " diplomatischer " und freundlicher formulieren.
Ich denke, anders würdest du mehr erreichen. So wird dein Gegenüber schon in Opposition treten, bei der Unterstellung und der Ansage " juristisch verifizieren zu lassen " . Abgesehen von grammatikalischen und Zeichensetzungsfehlern....

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Re: Bei uns sind Klassenfahrten pflicht

Antwort von 32+4 am 14.04.2015, 23:08 Uhr

Und weil sie pflicht sind, muss man im zweifel am ersatzunterricht teilnehmen.so ist das hier

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Re: wir waren zusammen in der Krabbelgruppe, ansonsten

Antwort von Butterflocke am 14.04.2015, 23:18 Uhr

Ich finde den Text auch heftig (bis unsachlich)...
So würde ich das nicht abschicken - keinesfalls.

Ob Du im Recht bist, kann ich nicht sagen. Für mich spielt hier auch die zeitliche Abfolge der Gespräche eine Rolle.
Wenn ich die Lehrerin "hingehalten" habe, weil ich meinem Kind noch Entscheidungszeit einräumen wollte, würde ich mich auch ohne unterschriebene Anmeldung verpflichtet fühlen - nur als Beispiel.

Auf alle Fälle würde ich freundlicher formulieren und nicht gleich mit dem Anwalt drohen.

LG

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Re: hab jetzt folgendes geschrieben:

Antwort von Goldbear am 15.04.2015, 6:38 Uhr

Hallo,
da du deinen Sohn nicht angemeldet hast, musst du die Busfahrt auch nicht bezahlen. Es gibt ja immer wieder Kinder, die an Klassenfahrten, aus welchen Gründen auch immer, nicht teilnehmen können. Für diese Kinder findet Ersatzunterricht statt.

Aber so hätte ich das jetzt nicht geschrieben. Es hätte genügt, wenn du sachlich geschrieben hättest, dass aufgrund der Nichtanmeldung eine Zahlung entfällt.

VG
Goldbear

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Re: Entwurf Absage

Antwort von Bookworm am 15.04.2015, 7:01 Uhr

Sehr geehrte Frau Xy,

mit großem Erstaunen habe ich die Rechnung für die Busfahrt meines Kindes ZAB erhalten. ZAB war zu keinem Zeitpunkt zur Klassenfahrt angemeldet, oder hat hat die Absicht geäußert mitzufahren. Statt dessen wird er, wie von der Schulleitung/Kultusministerium vorgesehen, am Ersatzunterricht teilnehmen.

Ihre Forderung betrachtet ich somit als gegenstandslos.

Mit frdl. Grüßen

Gaby AB


Sollte die Schule weiterhin darauf beharren, würde ich freundlich, darum bitten mir den gesetzlichen Hintergrund für die Forderung zu erklären.

Rechtschreib - und Grammatikfehler würde ich mir ggf. von jmd. korrigieren lassen BEVOR ich es losschicke - geht gar nicht!

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Re: hab jetzt folgendes geschrieben:

Antwort von Saraid am 15.04.2015, 7:18 Uhr

Wenn du das geschrieben hast oder besser abgeschickt hast, da zweifle ich ganz arg an deinem Menschenverstand.
So formuliert, setzt du dein Kind die kommenden 3 Monate ins Aus, das kann es doch nicht sein!
Mal außer Frage, dass ich denke du brauchst nicht zu zahlen, kann man doch in der Art nicht kommunizieren

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warst Du mit dem Direktor auch in der Krabbelgruppe? :-)

Antwort von SchwesterRabiata am 15.04.2015, 7:21 Uhr

sonst wird der sich sicher wundern, was Du für einen Ton anschlägst und welche miese Rechtschreibung Du an den Tag legst.

Ich glaube, Du hättest einfach eine Nacht drüber schlafen sollen. Wütend abends noch was loswerden ist selten die richtige Weg ;-).

Nun ist das Kind aber in den Brunnen gefallen.... schade

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Re: wir waren zusammen in der Krabbelgruppe, ansonsten

Antwort von Christine70 am 15.04.2015, 7:25 Uhr

Vor allem voller Schreibfehler

und wenn der Rektor eine Kopie erhalten hat, dann würde ich das DU weglassen.

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Bookworm

Antwort von luiesee am 15.04.2015, 7:31 Uhr

zu dir komme ich nächstes mal wenn ich einen text in der art brauche ;-)

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Re: hab jetzt folgendes geschrieben:

Antwort von +sumsebiene+ am 15.04.2015, 7:41 Uhr

wer jetzt Recht hat, oder nicht steht jetzt aiuf einem anderen Blatt.. ABER hast du wirklich diese Mail abgeschickt? das ist echt peinlich.. selbst wenn du so( Fingercross) mit der Lehrerin bist, geht es hier um einen offiziellen Brief an die Schule.. der wird sicher auch in den Akten deines Sohnes landen..

DA hätte ich doch lieber erstmal eine Nacht drüber geschlafen und dann, heute morgen, (dann wäre z.B auch der Entwurf unten da gewesen) geschrieben..

Darf ich fragen, um wieviel Geld es eigentlich geht?

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Re: Bookworm

Antwort von jaj am 15.04.2015, 8:44 Uhr

Zur Sache kann ich nichts sagen, weil ich nicht dabei war, aber....

dass du der Lehrerin quasi unterstellst, sich bereichern zu wollen, und mit dem Anwalt drohst, verschlägt mir die Sprache.

Bei uns ist es üblich, dass die Lehrerkosten auf die Kinder umgelegt werden, und das sagen die Betroffenen auch offen beim Elternabend.
Da man wohl kaum erwarten kann, dass diese für eine Dienstreise mit viel Verantwortung und wenig Schlaf noch draufzahlen, wäre die Alternative, dass gar nicht gefahren wird.

Meine Tochter freut sich schon auf ihre erste Reise, dafür bezahle ich gern ein paar Euro extra.

Nur mal als Denkanstoß....

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Re: Entwurf Absage

Antwort von rala_25 am 15.04.2015, 8:55 Uhr

Hat sie das jetzt ernsthaft so abgeschickt, oder hatte sie VOR es so abzuschicken?

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Re: Entwurf Absage

Antwort von rala_25 am 15.04.2015, 8:55 Uhr

Hat sie das jetzt ernsthaft so abgeschickt, oder hatte sie VOR es so abzuschicken?

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Bei uns sind Klassenfahrten auch Pflicht und Ersatzunterricht wird nicht angeboten.

Antwort von 77shy am 15.04.2015, 9:31 Uhr

Ehrlich gesagt, würde ICH mit meinen Kindern auch nicht diskutieren, ob sie zur Klassenfahrt mitfahren.

Auf der letzten Klassenfahrt wollte ein Kind auch nicht mitfahren. Die Eltern haben das Kind dann jeden Abend nach dem Abendbrot abgeholt und mussten es zum Frühstück wiederbringen. Das war die einzige Abweichregelung, die mit der Schule getroffen werden konnte.

MfG

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Re: wir waren zusammen in der Krabbelgruppe, ansonsten

Antwort von Hase67 am 15.04.2015, 9:39 Uhr

Es haben dir ja schon ein paar andere hier gesagt: Du tust dir mit dem Schreiben, das du ja offensichtlich wirklich abgeschickt hast, einen Bärendienst, man hätte das auch wesentlich sachlicher und konstruktiver lösen - siehe Bookworms Vorschlag unten.

Hier in Ba-Wü. ist die Umlage der Fahrtkosten für den Lehrer auf die Eltern meines Wissens verboten - mit dem, was du geschrieben (und netterweise gleich auch noch in Kopie an den Direx geschickt) hast, würdest du den betreffenden Lehrer hier verleumden, er hätte gegen das Schulgesetz verstoßen und sich strafbar gemacht. Für jemanden, der ein paar Zeilen später mit einer juristischen "Verifizierung" wedelt, ist das ganz schön dreist.

Und was das Duzen betrifft: Ich kenne eine Lehrerin meiner Kinder auch privat, weil wir gemeinsam singen, wir duzen uns auch. Ich würde aber niemals auf die Idee kommen, sie in einer Mail an sie als Funktionsträger und noch dazu, wenn ihr Dienstherr mitliest, so anzusprechen. Das ist einfach schlechter Stil, vor allem, wenn am Ende die Drohung mit dem Anwalt kommt. Für einen Außenstehenden ist da relativ offensichtlich, dass deine Emotionen mit dir durchgegangen sind. Vielleicht gehst du noch mal in dich, entschuldigst dich und versuchst, das Gespräch noch mal auf der sachlichen Ebene zu suchen.

Wenn es eine Anmeldung zu der Freizeit gab, hast du die dann einfach nicht abgegeben? Hier ist es üblich, dass man die Anmeldungen abgeben MUSS, dann aber auf dem Rücklaufzettel die immer angegebene Alternative "Nimmt nicht an der Klassenfahrt teil und wird in diesem Zeitraum den Unterricht der Klasse XY besuchen" ankreuzt. Dann ist es eindeutig.

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eigentich nicht

Antwort von Birgit67 am 15.04.2015, 9:46 Uhr

bei uns ist es jetzt auch so dass einige nicht mit auf Abschlussfahrt gehen. Da die Lehrerin am Anfang für alle Kalkuliert hat wird es jetzt natürlich teurer für die anderen da 5 Schüler nicht mitgehen. Die Kosten werden jetzt auf die verbliebenen verteilt - und für längere Ausfahrten gab es schon immer Kuchenverkäufe in der Stadt am Samstag auf dem Wochenmarkt um die Klassenkasse aufzubessern und die kosten nach unten korrigieren zu können.

So ist bei der letzten Aktion zumindest die Busfahrt bezahlt und kann aus der Kalkulation gestrichen werden.

Gruß Birgit

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Re: Bookworm

Antwort von shinead am 15.04.2015, 9:59 Uhr

>>Bei uns ist es üblich, dass die Lehrerkosten auf die Kinder umgelegt werden, und das sagen die Betroffenen auch offen beim Elternabend.

Bei uns zahlt solche Dienstreisen der Arbeitgeber, also das Land. Das betrifft zumindest die Fahrt und einen fixen Tagessatz. Da geht es höchstens noch um eine Differenz zwischen Tagessatz des Landes und den tatsächlichen Kosten.

Es gibt auch ein Urteil vom 16. Oktober 2012 · Az. 9 AZR 183) aus dem Jahre 2012, dass klarstellt, dass es sich um Dienstreisen

Abgesehen davon: Die E-Mail der TE geht gar nicht. Selbst wenn die Lehrerin in ähnlichem Ton geschrieben hätte...

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Re: Busfahrt für Klassenfahrt bezahlen obwohl das Kind nicht mitfährt?

Antwort von germanit1 am 15.04.2015, 10:11 Uhr

Die Mail geht gar nicht. Ich wuerde nicht sofort mit rechtlichen Schritten drohen. Wenn die Mail CC an andere geht, wuerde ich auch nicht duzen.

Die Faehre faehrt doch bestimmt nicht nur fuer die Klasse auf die Insel. Da wird es doch eine regelmaessige Faehrverbindung geben und da kannst du wenigstens tagsueber auch hinfahren (ich weiss nicht, ob da nachts Faehren fahren, bei uns auf die Insel gibt es nachts keine Verbindung). Meiner Erfahrung nach fahren auch bei schlechtem Wetter vereinzelt Faehren (und wenn es nur die erste morgens und eine der letzten abends ist).

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Bundesland?

Antwort von shinead am 15.04.2015, 10:43 Uhr

Ob eine Klassenfahrt verpflichtend ist oder nicht, hängt vom Bundesland ab.

Ich gestehe, dass ich notfalls über ein ärztliches Attest gehen würde. *räusper*
Aber Junior freut sich jetzt schon seine Fahrt - ich brauche keine Notfalllösung.

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Re: Bookworm

Antwort von Bookworm am 15.04.2015, 11:42 Uhr

aber gerne doch

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Re: hab jetzt folgendes geschrieben:

Antwort von IngeA am 15.04.2015, 12:26 Uhr

Wenn du das wirklich so abgeschickt hast, würde es mich nicht wundern, wenn der Direktor dir mitteilt, dass das eine Schulveranstaltung ist und dein Kind deshalb mitfahren MUSS.
Würdest du seit Wochen mit der Lehrerin wegen der Kosten rumdiskutieren, könne ich die Wut noch verstehen, aber wegen einer Mail?
Das kann man normalerweise freundlich klären und gut ists.

LG Inge

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Re: Busfahrt für Klassenfahrt bezahlen obwohl das Kind nicht mitfährt?

Antwort von MillyKakao am 15.04.2015, 15:46 Uhr

Ich weiß nicht, wie es eure Schule handhabt, aber hier gibt es für Ausflüge und Klassenfahrten eine verbindliche Anmeldung und das schon Wochen voraus, damit man die anfallenden Kosten kalkulieren kann. Natürlich zahlen nur die Eltern, deren Kinder verbindlich angemeldet wurden (auch in dem Fall, dass sie dann doch nicht mitkommen sollten). Eine Pflicht zur Teilnahme gibt es nicht.

Deine Email (Wortwahl und Ton) ist allerdings sowas von daneben, das geht gar nicht. Das hätte man einfach alles anders mit mehr Niveau schreiben sollen.

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Re: Bundesland?

Antwort von Susi0103 am 15.04.2015, 15:58 Uhr

Da stimme ich zu.
Hier auf der Grundschule fahren die ab der 1. Klasse auf Klassenfahrt und nicht nur für 1 oder 2 Tage...

Wenn mein Kind mit 6 Jahren (hier Schulpflicht ab 5,5) noch nicht bereit ist, eine Woche wegzufahren, dann würde ich auch Himmel und Hölle in Bewegung setzen, ehe ich es heulend und tretend im Bus fesseln lasse.

Uns betrifft es nun nicht, meine Große war gerade 6 bei ihrer ersten Klassenfahrt (5 Tage), jetzt mit 8 fährt sie wieder, kein Problem.

Meine Kleine (5) ist jetzt gerade mit dem Kiga für 5 Tage auf Gruppenfahrt, die Große wollte damals mit 5 diese Gruppenfahrt nicht mitmachen und musste auch nicht.

Wie gesagt: Nicht gegen den Willen des Kindes.

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Nach der Mail duerftest du mich wieder ganz offiziell siezen.....

Antwort von SiJoJoFrAl am 15.04.2015, 17:41 Uhr

Diese Mail ist echt ne Frechheit. Es waere erwachsener gewesen, erstmal
nett nachzufragen, warum ihr zahlen sollt.

LG

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Re: eigentich nicht

Antwort von fsw am 15.04.2015, 20:27 Uhr

Pflicht? Man kann kein Kind zur Klassenfahrt zwingen.Wer nicht mitfährt,muss in eine Nachbarklasse zum Unterricht.Zahlen würde ich auf keinen Fall,egal,wie lange und oft du vorher mit der Lehrerin gesprochen hast.Er wurde nicht angemeldet und fertig.Das klingt schon frech.Nur,weil sie falsch kalkuliert.Ist doch egal,ob es nun Zwillinge betrifft oder ein Einzelkind.Dich/euch trifft keine Schuld.Also,das klingt sehr merkwürdig.

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Re: Busfahrt für Klassenfahrt bezahlen obwohl das Kind nicht mitfährt?

Antwort von Eileen am 15.04.2015, 21:21 Uhr

Leider muss ich mich auch den anderen hier im Thread anschließen, die Email ist einfach . Wahrscheinlich hast Du damit aus einer Mücke einen ELEFANTEN gemacht oder: "mit Kanone auf Spatze geschossen". Meine Empfehlung: kontaktiere ASAP die Lehrerin und entschuldige Dich für die unmögliche Beschuldigungen und Unterstellungen, vielleicht kannst Du so den Schaden einigermassen eingrenzen. Mitfahren hin oder her, gewusst oder nicht gewusst, unüblich ist dieser Zustand auf jeden Fall. Nur ein gutes, sachliches Gespräch bringt Klarheit.

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Re: Busfahrt für Klassenfahrt bezahlen obwohl das Kind nicht mitfährt?

Antwort von Gold-Locke am 16.04.2015, 15:13 Uhr

Hallo,
ich bin auch Grundschullehrerin. Ich finde zwar, dass du bei der Sache an sich im Recht bist, deine Mail geht aber echt gar nicht. Wortwahl, Fehler, Ton, das alles finde ich echt peinlich. Man hätte die Sache in einem netten Gespräch doch sicher freundlich regeln können.
Liebe Grüße, Gold-Locke

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